München. Das EU-Mobilitätspaket wurde schon im Jahr 2020 verabschiedet. Die Neuregelungen treten aber erst zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft – einige davon gelten bereits seit September 2020. Andere bekommen ihr Rechtsgültigkeit nun im Jahr 2022, wieder andere sogar noch später.
Der Überblick auf VerkehrsRundschau plus
Wichtige Neuerungen stehen vor allem in den Bereichen Berufs- und Marktzugang sowie in der Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrern an. Was Unternehmer konkret tun müssen, zeigt der VerkehrsRundschau-Überblick, der in Zusammenarbeit mit den BGL-Rechtsanwälten Guido Belger und Hans-Christian Daners entstand.
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