Brüssel. Die EU-Kommission hat gegen Deutschland die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, weil der EU-Behörde bislang noch keine Informationen vorliegen, wie die Bundesregierung die seit Januar gültigen EU-Vorschriften für die Versicherungspflicht von Schiffseigentümern umgesetzt hat.
Laut diesen Regeln müssen Schiffe mit mehr als 300 Tonnen Bruttoraumzahl, die im Seeverkehr einen EU-Hafen anlaufen wollen, verpflichtend einen Versicherungsschein vorlegen. Er muss ein Mindestmaß an Versicherungsschutz bestätigen, bestimmte Angaben zum Schiffseigentümer und Versicherer enthalten und in der Landessprache des Hafens oder in Englisch, Französisch oder Spanisch verfasst sein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass nur Schiffe mit ausreichendem Schutz in EU-Häfen vor Anker gehen und der Wettbewerb zwischen Schiffseigentümern nicht durch unterschiedlich hohen Versicherungsschutz verzerrt wird.
Die Bundesregierung hat jetzt zwei Monate Zeit, auf den Mahnbrief aus Brüssel zu reagieren. Sollte keine befriedigende Antwort aus Deutschlang kommen, kann die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichtumsetzung einer EU-Richtlinie verklagen. (kw)