Brüssel. Für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation gibt es keine Einfuhrbeschränkungen mehr. Der Zoll weist darauf hin, dass die mit der Verordnung 529/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben wurden. Die Aufhebung wurde laut Mitteilung der EU-Kommission am 22. August 2012 mit Beitritt der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation (WTO) wirksam.
Importeure, die Eisen und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Förderation in den zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union überführen möchte, benötigen keine Genehmigung mehr zur Einfuhr. Auch die Pflicht zur Vorlage von Ursprungszeugnissen entfällt.
Nach Aufhebung der mengenmäßigen Beschränkungen finden die Vorschriften bezüglich der Vorlagepflicht eines Überwachungsdokumentes bei Einfuhren von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen Anwendung. Wenn der Einführer bereitsbeziehungsweise noch über eine Genehmigung verfügt, ist die Vorlage eines Überwachungsdokuments nicht erforderlich. (ag)