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Equal pay: Urteil zu Gehaltshöhe verursacht Stirnrunzeln

05.11.2024 13:47 Uhr | Lesezeit: 1 min
Zwei gleich große Stapel Euro-Münzen stellen symbolisch die Gleichbehandlung dar
Frauen, die in gleicher Position und mit gleicher Qualifikation und Erfahrung die gleiche Arbeit verrichten, dürfen nicht weniger verdienen als Männer. Das legen verschiedene Gesetze fest. Das Bundesarbeitsgericht konkretisiert diese Rechte in Grundsatzurteilen regelmäßig
© Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com

Der Grundsatz Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist nicht so leicht umzusetzen, wie man vermuten könnte. Das zeigt das Urteil eines Landesarbeitsgerichts. Rechtsanwalt Axel Salzmann ordnet es im aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau in den Kontext ein.

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Das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit einige Grundsätze zum Thema Equal pay festgelegt. Darunter auch zu der Frage, welche Gehaltshöhe gerechtfertigt ist.

Unter Equal pay versteht man vereinfacht gesagt, dass bei gleicher Tätigkeit und Position unabhängig vom Geschlecht das gleiche Gehalt zu zahlen ist. Außer es kommen weitere objektive Kriterien wie mehr Berufserfahrung oder höhere Arbeitsqualität hinzu.

Das BAG entschied in verschiedenen Urteilen, dass Frauen, die bei gleicher Tätigkeit weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, der Unterschied von ihrer individuellen Vergütung zum Mittel (Median) der Vergleichskollegen zu zahlen ist. Alternativ kann es auch der Fall sein, dass die Differenz zu der männlichen Vergleichsperson, die die gleiche Tätigkeit ausführt, zu zahlen ist.

Etwas anders entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Fall. Es sah zwar einen Ausgleichsanspruch, allerdings sei der Gehaltsunterschied nicht allein geschlechtsspezifisch. Daher passte es die Gehaltshöhe anders an.

Rechtsanwalt Axel Salzmann erläutert im Rechtsblog der VerkehrsRundschau, wie das Urteil der Richter konkret ausfiel, was das bedeutet und was daran so verwundert. Abonnenten können diesen im Profiportal VRplus frei lesen.

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