Das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit einige Grundsätze zum Thema Equal pay festgelegt. Darunter auch zu der Frage, welche Gehaltshöhe gerechtfertigt ist.
Unter Equal pay versteht man vereinfacht gesagt, dass bei gleicher Tätigkeit und Position unabhängig vom Geschlecht das gleiche Gehalt zu zahlen ist. Außer es kommen weitere objektive Kriterien wie mehr Berufserfahrung oder höhere Arbeitsqualität hinzu.
Das BAG entschied in verschiedenen Urteilen, dass Frauen, die bei gleicher Tätigkeit weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, der Unterschied von ihrer individuellen Vergütung zum Mittel (Median) der Vergleichskollegen zu zahlen ist. Alternativ kann es auch der Fall sein, dass die Differenz zu der männlichen Vergleichsperson, die die gleiche Tätigkeit ausführt, zu zahlen ist.
Etwas anders entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Fall. Es sah zwar einen Ausgleichsanspruch, allerdings sei der Gehaltsunterschied nicht allein geschlechtsspezifisch. Daher passte es die Gehaltshöhe anders an.
Rechtsanwalt Axel Salzmann erläutert im Rechtsblog der VerkehrsRundschau, wie das Urteil der Richter konkret ausfiel, was das bedeutet und was daran so verwundert. Abonnenten können diesen im Profiportal VRplus frei lesen.