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Digitale Personalakte: Was bei der Einführung zu beachten ist

02.12.2024 11:11 Uhr | Lesezeit: 1 min
Eine Personalerin schaut auf einem Laptop verschiedene Mitarbeiterdaten durch, grafisch dargestellt und hervorgehoben durch einzelne nebeneinander liegende Personalakten mit weißen Personen-Icons sowie der  Möglichkeit , Haken neben verschiedenen durch we
Mit einem Klick die erforderlichen Infos in der digitalen Personalakte finden - nur ein Vorteil eines digitalisierten Systems (Symbolbild)
© Foto: GamePixel/stock.adobe.com

Wenn Unternehmen auf eine digitale Personalakte umstellen wollen, bringt das viele Vorteile, so Rechtsanwalt Axel Salzmann im VerkehrsRundschau-Rechtsblog. Er erläutert, welche rechtlichen Stolpersteine dabei im Blick zu behalten sind.

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Eine digitale Personalakte ermöglicht es, betriebsinterne Prozesse flexibler zu gestalten und bietet somit verschiedene Vorteile. Zwar gehen mit der Akte auch Pflichten des Arbeitgebers einher und eine Einführung sollte gut vorbereitet und durchdacht sein, wie Rechtsanwalt Axel Salzmann im aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau ausführt. Sei das System jedoch einmal umgestellt, ist es vor allem zeitsparend.

Rechtlich gibt es laut dem Anwalt unter anderem die entsprechenden Vorgaben mit Bezug zu einer digitalen Personalakte in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz zu beachten. So darf ein Unternehmen bestimmte Personaldaten verarbeiten, für andere Daten muss der Mitarbeiter zustimmen. Außerdem braucht es eine gesetzliche Grundlage, um die Daten zu verarbeiten.

Was vertraglich bei der Einwilligung des Mitarbeiters zu beachten ist, wie eine digitale Zeiterfassung mit in das Thema hineinspielt und welche Rechte dem Arbeitnehmer nach seiner Zustimmung weiterhin zustehen – also auch vom Unternehmen zu beachten sind, das erfahren Abonnenten im Rechtsblog der VerkehrsRundschau. Diesen können sie im Profiportal VRplus frei lesen.

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