Eine digitale Personalakte ermöglicht es, betriebsinterne Prozesse flexibler zu gestalten und bietet somit verschiedene Vorteile. Zwar gehen mit der Akte auch Pflichten des Arbeitgebers einher und eine Einführung sollte gut vorbereitet und durchdacht sein, wie Rechtsanwalt Axel Salzmann im aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau ausführt. Sei das System jedoch einmal umgestellt, ist es vor allem zeitsparend.
Rechtlich gibt es laut dem Anwalt unter anderem die entsprechenden Vorgaben mit Bezug zu einer digitalen Personalakte in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz zu beachten. So darf ein Unternehmen bestimmte Personaldaten verarbeiten, für andere Daten muss der Mitarbeiter zustimmen. Außerdem braucht es eine gesetzliche Grundlage, um die Daten zu verarbeiten.
Was vertraglich bei der Einwilligung des Mitarbeiters zu beachten ist, wie eine digitale Zeiterfassung mit in das Thema hineinspielt und welche Rechte dem Arbeitnehmer nach seiner Zustimmung weiterhin zustehen – also auch vom Unternehmen zu beachten sind, das erfahren Abonnenten im Rechtsblog der VerkehrsRundschau. Diesen können sie im Profiportal VRplus frei lesen.