München. Die Halter manipulierter Dieselfahrzeuge können in Bayern von den Behörden dazu verpflichtet werden, ihre Autos mit Softwareupdates nachzubessern. Bei einer Weigerung drohen ihnen ein Bußgeld und die Stilllegung der Fahrzeuge. Mehrere Fahrer, die das Update verweigert und sich gerichtlich dagegen gewehrt hatten, mussten nun vor dem Münchner Verwaltungsgericht eine Niederlage einstecken. Das Gericht wies ihre Klagen am Mittwoch ab. „Die Fahrzeuge entsprechen im Moment eben nicht den gesetzlichen Vorgaben“, begründete der Vorsitzende Richter, Dietmar Wolff, die Entscheidung. Er ließ ihnen die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.
„Ich bin sehr enttäuscht“, sagte Christina Christmann nach der Verhandlung. Sie und fünf weitere Klägerinnen und Kläger fahren Autos aus dem VW-Konzern mit Vierzylinder-Dieselmotoren vom Typ EA 189. Wegen einer unerlaubten Abschalt-Einrichtung für die Abgasreinigung hat das Kraftfahrtbundesamt den VW-Konzern zu Rückrufen verpflichtet.
Die klagenden Autofahrer sollten mit einem Software-Update in der Werkstatt dafür sorgen, dass ihre Fahrzeuge wieder den gesetzlichen Abgasnormen entsprechen. Die Kläger weigerten sich jedoch, weil sie nach Aussage ihres Anwalts fürchten, dass die Updates Folgeschäden an ihren Fahrzeugen anrichten. In einzelnen Fällen seien Autos nach den Software-Updates liegen geblieben, sagte Verteidiger Marc Mallers während der Verhandlung. Er betonte aber auch, dass ein kausaler Zusammenhang im Einzelfall schwer nachzuweisen sei.
Angedrohtes Bußgeld
Die bayerischen Behörden hatten den Klägern nach ihrer Weigerung untersagt, die Wagen weiter zu nutzen und ihnen ein Bußgeld angedroht - vereinzelt war ihnen nur die Fahrt in die Werkstatt erlaubt. Konsequenzen hatte das aber nicht, denn die Anordnungen standen unter dem Vorbehalt des nun gefallenen Urteils. Die Kläger konnten ihre Autos also weiterhin ohne Einschränkungen nutzen.
Auch nach der Entscheidung vom Mittwoch droht ihnen noch kein Stillstand der Fahrzeuge. Das Verwaltungsgericht ließ die Möglichkeit der Berufung zu. Sollte das Verfahren in die nächste Instanz gehen, können die Halter ihre Wagen mindestens so lange weiter nutzen, bis dort ein Urteil gefällt wird. Ob er in Berufung geht, wolle Anwalt Mallers entscheiden, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege.
Der Klägerin drohen damit erst einmal keine Konsequenzen. Christina Christmann hatte während der Verhandlung wiederholt ihr Unverständnis über die Anordnung der Behörden ausgedrückt: „Ich wurde 2013 an den Münchner Flughafen versetzt“, sagte sie. Dort sei mit dem Ausbau eines neuen Terminals auch der Flugverkehr gestiegen. „Es sollen mehr Flieger kommen, aber ich darf mit meinem Auto nicht zur Arbeit fahren. Da fehlt mir die Verhältnismäßigkeit.“ (stm/dpa)