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Bundesrat genehmigt Planungsbeschleunigungsgesetz

23.11.2018 14:22 Uhr
Planungsbeschleunigungsgesetz wurde genehmigt
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
© Foto: Michael Kappeler / dpa / picture alliance

Der Bundesrat hat dem von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegtem Entwurf grünes Licht erteilt. Darum geht es in dem neuen Gesetz.

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Berlin. Der Bundesrat hat den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Entwurf für ein Planungsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Ab sofort sollen dadurch die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur deutlich verkürzt werden. Andreas Scheuer zeigte sich erfreut:  „Die Planungs- und Genehmigungsverfahren werden einfacher, effizienter, transparenter und schneller. Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz wollen wir Doppelprüfungen vermeiden, Bürokratie abbauen, Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung stärken und Klageverfahren zügiger abschließen.“

Das sind die Kernelemente des Planungsbeschleunigungsgesetzes:

1. Doppelprüfungen vermeiden, Schnittstellen reduzieren

  • Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA): Bei Schienenvorhaben wird das EBA, das für die Planfeststellung zuständig ist, auch das vorgelagerte Anhörungsverfahren übernehmen.
  • Verstetigung der Verkehrsentwicklungsprognose: Verkehrsentwicklungsprognosen werden bei Schienenprojekten im Laufe des Genehmigungsverfahrens nur dann aktualisiert, wenn eine signifikante Zunahme des Verkehrs und der Lärmbelastung anzunehmen ist.

2. Effizientere Verfahren

  • Vorläufige Genehmigung von vorbereitenden Maßnahmen: In bestimmten Fällen kann bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen begonnen werden.  
  • Beauftragung eines Projektmanagers: Die zuständigen Behörden können in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und auf dessen Kosten einen Projektmanager einsetzen, der sie bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens unterstützt.

3. Mehr Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung

  • Mehr Transparenz und Digitalisierung der Bürgerbeteiligung: Der Vorhabenträger wird verpflichtet, ergänzend zu den geltenden Bekanntmachungsregelungen alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen.

4. Gerichtsverfahren zügig abschließen

  • Beschränkung auf eine Gerichtsinstanz: Im Bereich der Schiene wird die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben.
  • Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Die zur Begründung einer Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel müssen innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung beigebracht werden. Das Gericht hat verspätetes Vorbringen der Klägerseite unberücksichtigt zu lassen, wenn diese die Verspätung zu vertreten hat.

5. Mehr Planungsmittel für den Bundesfernstraßenbau 

  • Mehr Mittel für die Länder für Planung und Erhalt der Bundesfernstraßen: Die Pauschale erhöht sich von 3 Prozent auf 5 Prozent der Investitionskosten für die Bundesstraßen. Für die Bundesautobahnen erhalten die Länder vom Bund bis zur Aufgabenübernahme durch die Infrastrukturgesellschaft im Jahr 2021 6 Prozent statt 3 Prozent.

Das Gesetz tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. (fa)

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