Berlin. Ab Januar 2019 gelten neue Mautsätze für Lkw auf Autobahnen und Fernstraßen. Der Bundesrat billigte am 23. November einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 2. November. In den neuen Mautsätzen werden künftig auch Kosten der Lärmbelastung und Luftverschmutzung berücksichtigt. Elektro-Lkw sind von der Gebühr befreit. Gewichtsklassen als zusätzliche Berechnungsgrundlage sollen die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen erhöhen: Sie entlasten leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen und kommen zum Beispiel handwerklichen Betrieben zugute.
Mit Erdgas betriebene Lkw sind bis 2020 von der Maut befreit, ebenso land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern. Diese Ausnahme geht auf eine Forderung des Bundesrates in dessen Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf zurück. Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen von knapp 4,2 Milliarden Euro, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen sollen. Das sind 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher. Zum 1. Juli war die zuvor auf Autobahnen und rund 2300 Kilometern Bundesstraße fällige Maut auf das ganze, 39.000 Kilometer lange Bundesstraßennetz ausgedehnt worden.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Mit dem neuen Gesetz gelten auch neue Mitwirkungspflichten für Fahrer (die VerkehrsRundschau berichtete). (sno)