Berlin. Der Chef der „Wirtschaftsweisen“, Lars Feld, hat sich vor dem Treffen der Koalitionsspitzen gegen eine deutliche Verlängerung des Kurzarbeitergelds ausgesprochen. Feld sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das Kurzarbeitergeld und die Überbrückungshilfen waren richtige akute Instrumente. In erster Linie wird damit Arbeitslosigkeit verhindert. Aber sie längerfristig einzusetzen, hat Nachteile.“
Eine deutliche Verlängerung des Kurzarbeitergelds würde bedeuten, dass notwendige Anpassungen in der Krise aufgeschoben werden, sagte Feld. „Unternehmen, die im Strukturwandel an der Kante stehen, bleiben dort und werden nicht über die Kante gestoßen. Das Kurzarbeitergeld wird dann zur strukturerhaltenden Maßnahme. Je länger die Kurzarbeit dauert, desto mehr werden diese Verzerrungen dominant. Die Überbrückungshilfen erfordern Bürokratie und sie richten sich vor allem an kleine und mittlere Firmen.“
Im Gespräch: Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern
Beim Koalitionsausschuss am Dienstag wollen die Spitzen des Regierungsbündnisses über eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beraten - von regulär 12 auf 24 Monate. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will außerdem eine Verlängerung der Überbrückungshilfen - dies sind Zuschüsse für besonders betroffene Unternehmen.
Wirtschaftsweise fordert: Verlustvortrag großzügiger gestalten
Feld sagte, stattdessen sollte der Verlustvortrag für Firmen deutlich großzügiger gestaltet werden. „Der Verlustvortrag gilt bisher für ein Jahr, sollte aber für drei Jahre gelten. Das verschafft den Unternehmen, die ein funktionierendes Geschäftsmodell haben, wesentlich mehr Liquidität. Von daher ist es das bessere, zielgerichtete Instrument. Ich würde mir wünschen, dass der Koalitionsausschuss das beschließt.“
Weitere Nachbesserungen seien aus seiner Sicht derzeit nicht notwendig, sagte Feld. „Denn die im Konjunkturpaket beschlossenen Maßnahmen wirken ja, zum Beispiel die temporäre Mehrwertsteuersenkung. Dazu kommen Investitionsvorhaben. Und der Kinderbonus wird erst noch ausgezahlt. Da muss man jetzt nicht nochmal Aktivismus zeigen. Die Bundesregierung sollte die Maßnahmen aus den Konjunkturpaketen wirken lassen und nur beim Verlustvortrag nacharbeiten.“
Feld auch gegen weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Feld wandte sich auch gegen eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hinaus. „Grundsätzlich ist es so, dass die Insolvenzantragspflicht sicherstellen soll, dass Unternehmen, die nicht überlebensfähig sind, vom Markt verschwinden. Zudem bietet das Insolvenzrecht einem Unternehmen die Chance, sich neu aufzustellen, so dass es eine bessere Zukunft hat. Die Insolvenzantragspflicht auszusetzen, erlaubt Unternehmen am Markt zu bleiben, obwohl sie nicht überlebensfähig sind.“
In der ersten Phase der Corona-Krise sei es richtig gewesen, die Antragspflicht auszusetzen, weil viele Firmen mit tragfähigen Geschäftsmodellen Liquiditätsprobleme gehabt hätten. „Die akute Phase ist aber vorbei. Deswegen macht es wenig Sinn, die Insolvenzantragspflicht länger auszusetzen und nicht überlebensfähige Firmen durchzuschleppen. Meines Erachtens sollte die Regelung zur Insolvenzantragspflicht Ende September auslaufen. Sonst schiebt die Politik das noch bis ins Wahljahr.“
Feld ist Professor für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Universität Freiburg und Direktor des Walter Eucken Instituts. Seit März 2020 ist er Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dem er seit März 2011 angehört. Der Sachverständigenrat berät die Politik. Die Experten werden umgangssprachlich auch als „Wirtschaftsweise“ bezeichnet. (dpa/sn)