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Kontrollen und Verstöße gegen das EU-Mobilitätspaket I

19.11.2024 09:42 Uhr | Lesezeit: 3 min
Kontrolleur am Lkw; Lkw-Kontrollen für Lenk- und Ruhezeiten am Lkw
Was haben die Kontrollen im Rahmen des EU-Mobilitätspakets bewirkt?
© Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler

Das EU-Mobilitätspaket wurde im Juli 2020 verabschiedet, um faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die CDU/CSU-Fraktion stellte nun die Fragen, wie etwa nationale Durchsetzungsbehörden die Vorgaben kontrollieren und welche Auswirkungen dies auf den Straßengüterverkehr in den letzten Jahren hatte.

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Nach Auffassung der CDU/CSU habe das EU-Mobilitätspaket die Missstände in der europäischen Transportbranche nur in der Theorie, jedoch nicht in der Praxis gelöst. Nun wollte die Fraktion erfahren, wie die Vorgaben konkret umgesetzt wurden.

Bußgelder nach Polen

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht, wurden im Jahr 2023 die meisten Bußgeldbescheine, die gegen die Bestimmungen des Mobilitätspakets I wegen unsachgemäßer Durchführung der wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug erlassen wurden, an polnische Unternehmen gerichtet. Insgesamt waren 281 Unternehmen betroffen. Diese wurden mit Bußgeldern in Höhe von 364.922 Euro belegt. 245 Bußgeldbescheine und damit die Mehrheit dre an Lkw-Fahrer erlassene Bußgeldbescheide, richtete sich an polnische Lkw-Fahrer, die insgesamt 81.570 Euro zahlen mussten.

Die Höhe der Bußgelder variiert je nach spezifischem Verstoß und dem betroffenen Akteur, sei es der Fahrer oder der Unternehmer. für das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug beträgt die Buße für Fahrer in der Regel 500 Euro und für Unternehmer 1500 Euro, wenn der Verstoß vorsätzlich begangen wurde. Be fahrlässigen Verstößen wird die Buße auf die Hälfte reduziert. 

Struktur habe sich bewährt

Des Weiteren stellt die Bundesregierung klar, dass sie nicht der Meinung ist, dass eine höhere Effizienz in der Kontrolle des EU-Mobilitätspakets nur durch die Zusammenlegung aller Zuständigkeiten in einer Behörde erreicht werden kann. „Aus Sicht der Bundesregierung hat sich die Struktur der Zuständigkeiten verschiedener spezialisierter Kontrollbehörden auf Landes- und Bundesebene für die unterschiedlichen Sachverhalte bewährt“, war die Antwort auf entsprechende Frage. Die örtlichen Marktzugangs- und Arbeitsschutzbehörden sind aufgrund ihrer Nähe zu den Unternehmen und ihres Fachwissens am besten geeignet, um Kontrollen direkt am Unternehmensstandort durchzuführen.

Die Landespolizeien übernehmen im Rahmen ihrer Überwachungsaufgaben einen wesentlichen Teil der Straßenkontrollen zur Überprüfung des Marktzugangs und der sozialen Vorschriften im Straßenverkehr. Diese Kontrollen werden durch spezialisierte Einsätze des Zolls und des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) ergänzt.

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