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Bundeskabinett verabschiedet AwSV-Entwurf

06.03.2014 16:29 Uhr
Bundeskabinett verabschiedet AwSV-Entwurf
Für Betreiber von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs bleibt alles beim Alten.
© Foto: Picture Alliance/dpa/Bernd Settnik

Für Anlagen des intermodalen Verkehrs gelten wie angekündigt auch weiterhin die Regeln der bisherigen Landesverordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

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Berlin. Das neue Bundeskabinett hat vergangene Woche den Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verabschiedet. Die AwSV soll nach Auskunft des Bundesumweltministeriums die bisherigen Länderverordnungen ablösen, die auf dem Wasserhaushaltsgesetz basieren und sich in den vergangenen Jahren in einigen Punkten auseinander entwickelt haben. Vor allem für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen gelten damit laut dem Ministerium künftig bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards, die die bisher bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufheben sollen.

Von der AwSV sind auch bestehende Anlagen betroffen. Wenn sie die neuen Anforderungen nicht erfüllen, müssen sie gegebenenfalls nachgerüstet werden. Wie die VerkehrsRundschau bereits im vergangenen Juni berichtete, sollen Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs aber nicht dem neuen Regelungsinhalt unterliegen. Die Betreiber der KV-Terminals hatten einen Umrüstungsaufwand in Millionenhöhe befürchtet, um ihre Abstellplätze für die Umschlagbehälter gemäß dem Verordnungsentwurf sicher gegen das Verunreinigen des Grundwassers zu machen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf der AwSV vergangene Woche an den Bundesrat weitergeleitet. Dort wird sie voraussichtlich am 27. März 2014 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beraten. Wenn der Bundesrat die neue Verordnung am 11. April 2014 beschließt, dann tritt sie voraussichtlich am 1. September 2014 in Kraft treten. Gefahrgutexperten gehen davon aus, dass der Entwurf durchgeht. (ag)

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