Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung – also die Betriebsrente – weiter ausbauen und dafür Anreize setzen. Dafür hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Es kann nun seinen parlamentarischen Gang nehmen.
Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und bei Geringverdienern bestehen noch Lücken bei Betriebsrenten, wie das Bundesarbeitsministerium (BMAS) mitteilt. Ziel des Gesetzes sei, die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu stärken und breiter zu verankern.
Neben Maßnahmen, die sich direkt an die Arbeitnehmer richten, sind auch welche für KMU geplant. Sie könnten sich damit als attraktiver Arbeitgeber positionieren und Mitarbeiter gewinnen und binden, so das Ministerium.
Kleine und mittlere Unternehmen sollen sich zudem laut dem Entwurf bestehenden Sozialpartnermodellen anschließen können, ohne selbst einen eigenen Tarifvertrag aushandeln zu müssen. Voraussetzung ist, dass sich die Sozialpartnermodelle entsprechend öffnen. Das Modell wurde 2018 eingeführt. Es beruht bisher auf Tarifverträgen
Außerdem sollen Arbeitgeber, die Beschäftigten mit geringem Einkommen eine Betriebsrente anbieten, von Steuererleichterungen profitieren, erklärt das BMAS. Für jeden Euro, den sie in die Betriebsrente einzahlen, gibt der Staat 30 Cent zurück.
Die Förderung, die der Staat dazugibt, wenn Arbeitgeber diesen Beschäftigten eine Betriebsrente zusagen, wird verbessert. Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag wird auf 2.718 Euro monatlich angehoben, unabhängig von Voll- oder Teilzeit. Zudem wird sie dynamisiert, sodass Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen.
Weitere Informationen auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums:
- Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
- FAQ – Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz