München. Zum Schutz der Tiere will Bayern Viehtransporte deutlich einschränken. So sollen grundsätzlich keine Zuchtrinder von Bayern aus in Staaten außerhalb der EU gebracht werden, in denen deutsche Tierschutzstandards regelmäßig nicht eingehalten werden. Eine Liste will das Umweltministerium in München nach Anhörung von Verbänden in der kommenden Woche erstellen. Bis dahin gelte ein Stopp für Transporte in Drittstaaten, teilte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Dienstag nach einem Treffen mit Vertretern von Behörden, Veterinären, Tierschutz und Viehhandel mit. „Ein Export von Schlachttieren in Drittstaaten findet nicht statt“, hieß es.
„Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze“, betonte Glauber. „Wir setzen das Thema deshalb auch auf Bundes- und EU-Ebene auf die Agenda. Wir brauchen schnellstmöglich eine klare und einheitliche Regelung durch die EU-Kommission.“ Zum einen gehe es um Verantwortung den Tieren gegenüber, zum anderen wolle Bayern Rechtsklarheit etwa für Veterinäre schaffen. Eine Verurteilung von Amtstierärzten wegen Beihilfe zu späteren Tierschutzverstößen in Drittstaaten sei nach Einschätzung des Ministeriums nicht völlig auszuschließen.
Veterinärämter hatten viele Tiertransporte verboten
Mehrere Veterinärämter hatten jüngst Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten verboten. Als Gründe nannten sie teils Tausende Kilometer weite Fahrten und tierquälerische Schlachtungsmethoden in den Zielländern. Die Landestierärztekammer sowie die Landesverbände praktizierender Tierärzte und beamteter Tierärzte hatten vergangene Woche die bayerischen Mitglieder im Europaparlament aufgefordert, ein Verbot von Tier-Langzeittransporten in Nicht-EU-Länder zu erwirken, solange dort eklatant gegen den Tierschutz verstoßen werde. Außerhalb der EU gebe es keine geprüften Transportrouten mit zugelassenen Versorgungsstationen. Zudem dürfe die Prüfung des Tierschutzes in den Drittländern nicht allein Aufgabe des Tierarztes am Ausgangsort sein.
Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) sagte: „Es ist unerträglich und moralisch nicht hinnehmbar, wie die Tiere leiden müssen, weil bei manchen grenzüberschreitenden Transporten die Tierschutzvorschriften nicht eingehalten werden.“ Eine Mängelliste des Europaparlaments müsse abgearbeitet werden, sagte sie. So sollen unter anderem Transportunternehmen aufgelistet werden, die sich nicht an Verordnungen halten. Mittels Überwachungssystemen sollen Behörden Transporte jederzeit orten können. Zudem soll es mehr unangekündigte Kontrollen durch Lebensmittel- und Veterinärämter geben.
EU-Beförderungen sind weiterhin grundsätzlich erlaubt
Das Umweltministerium machte deutlich, dass Transporte innerhalb der EU sowie in nicht genannte Drittstaaten grundsätzlich möglich sein werden – es sei denn, den Genehmigungsbehörden liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Transport nicht entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt wird oder im Bestimmungsland im Einzelfall nicht tierschutzkonform gehandelt wird.
Ein konkretes Beispiel wurde am Dienstag bekannt: Ein Oberpfälzer Transportunternehmer muss wegen schwerer Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe zahlen, wie die Regierung der Oberpfalz mitteilte. Dazu hatte ein Gericht den Mann verurteilt. Immer wieder hatten Fahrer bei Tiertransporten viel zu lange am Steuer gesessen und ihre Fahrzeiten manipuliert. «Solche Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sind, insbesondere bei Tiertransporten, nicht hinzunehmen», betonte der Oberpfälzer Regierungspräsident Axel Bartelt. Auch für Tiere gebe es Ruhezeiten. Zudem müssten sie ausreichend mit Futter und Wasser versorgt werden. (dpa/ag)