Berlin. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im vergangenen Jahr 153.793 Fahrzeuge auf die Einhaltung des geltenden Fahrpersonalrechts kontrolliert und dabei 691 Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen Wochenruhezeit ohne geeignete Schlafmöglichkeit festgestellt. Das berichtet der Newsdienst „Heute im Bundestag“ unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AFD-Fraktion. Insgesamt seien 25.954 Fahrzeuge beanstandet worden, heißt es dort weiter.
Insgesamt sei bei Verstößen ein Bußgeldrahmen von bis zu 30.000 Euro gegen das Unternehmen und bis zu 5000 Euro gegen den Fahrer festgelegt. Keine Daten lägen der Bundesregierung im Hinblick auf Strafen in EU-Nachbarländern vor, berichtet „Heute im Bundestag“. Auch zum Verbringen der Ruhezeit im Fahrzeug auf Raststätten gäbe es keine Erkenntnisse. (sno)