Eschborn. Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gibt es eine weitere Unterstützung, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu bewältigen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Anfang April seine Förderungen für professionelle Unternehmensberatungen angepasst. Bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro können KMU und Freiberufler Förderungen beantragen – und zwar ohne Eigenanteil. BAFA-Präsident Torsten Safarik begrüßt diese Neuerungen: „Mehr Geld, schnell und unbürokratisch - mit der Förderung von Unternehmensberatungen für von Corona betroffene Unternehmen helfen wir einen Weg durch die Krise zu finden.“
Den Antrag für die Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen findet sich auf der Internetseite der BAFA. In einem Merkblatt informiert die Behörde außerdem über die jüngsten Änderungen am Förderprogramm und gibt Hilfe beim Ausfüllen des Antrags. Das Förderprogramm, mit dem KMU sich professionelle Beratungen fördern lassen können, gibt es schon länger. Bisher war aber immer ein Eigenanteil zu zahlen. Die Neureglungen gelten zunächst bis 31. Dezember 2020 im Sinne eines Sofortprogramms.
Das Wichtigste zur neuen BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen:
- Die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 Prozent, maximal jedoch 4000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
- Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
- Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Die Antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
- Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
- Die Beantragung erfolgt über die entsprechend bei der BAFA gelisteten und qualifizierten Unternehmensberatungen
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den Antragsteller und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind vom Beratungsunternehmen im Beratungsbericht nachvollziehbar darzustellen.
- Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden. Die Beratung muss sich dabei auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. (diwi/ag)