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Arbeitsminister Heil will Mindestlohn auf 12 Euro anheben

23.07.2020 09:47 Uhr
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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil besteht auf mehr Leistungsgerechtigkeit bei der Entlohnung von Arbeitnehmern
© Foto: Bernd Von Jutrczenka/dpa/picture-alliance

Der SPD-Politiker möchte die Lohnuntergrenze in Deutschland anheben und dafür im Herbst entsprechende Vorschläge machen. Zunächst sollen aber die 10,45 Euro umgesetzt werden, zu denen die Mindestlohnkommission rät.

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Berlin. Mit neuen Vorgaben für die Mindestlohnkommission will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Lohnuntergrenze in Deutschland auf zwölf Euro steigen lassen. „Ich werde Vorschläge machen, wie wir schneller die Marke von zwölf Euro pro Stunde als Lohnuntergrenze erreichen können“, sagte Heil. Derzeit verdient rund jeder vierte Beschäftigte in Deutschland weniger als zwölf Euro pro Stunde.

Die Mindestlohnkommission hatte Ende Juni eine Anhebung in vier Stufen bis Mitte 2022 empfohlen – von jetzt 9,35 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde. Die Empfehlungen des Gremiums aus Spitzenvertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften werden von der Regierung in der Regel umgesetzt.

Evaluierung nach fünf Jahren steht an

Heil kündigte nun an: „Ich werden im Herbst Vorschläge zur Weiterentwicklung des Mindestlohns und zur Stärkung der Tarifbindung machen.“ Zunächst solle der Mindestlohn angehoben werden wie von der Kommission vorgeschlagen. „Aber mir reicht das nicht aus“, stellte der Minister klar. „Ich habe nach dem Gesetz die Aufgabe, fünf Jahren nach Einführung des Mindestlohns den gesamten Mechanismus zu untersuchen.“ Seit 2015 gilt eine Lohnuntergrenze in Deutschland. Damals waren es zunächst 8,50 Euro.

Heil will der Kommission nun „weitere Kriterien“ an die Hand geben, wie er sagte. „Im Moment orientiert sich die Weiterentwicklung des Mindestlohns stark an der Tarifentwicklung“, so der SPD-Politiker. „Ich kann mir vorstellen, dass wir der Kommission ein weiteres Kriterium mitgeben und sie sich stärker an der Entwicklung mittlerer Einkommen – des Medians – orientiert.“

Die Lohnuntergrenze gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben haben mehrere Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen. (dpa/ag)

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