Hamburg. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat der Bundesregierung nahegelegt, gegen das Straßburger Urteil zur Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern vorzugehen. Fachleute hätten an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte „erhebliche Zweifel", sagte Hundt dem „Hamburger Abendblatt" (Samstag).
„Die Bundesregierung kann gegen dieses Urteil Rechtsmittel bei der sogenannten Großen Kammer des Gerichtshofs einlegen und sollte diese Möglichkeit auch sorgfältig prüfen." Die Straßburger Richter hatten entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.
Rufe nach neuen Gesetzen nannte Hundt überflüssig. „Probleme im Betrieb müssen zunächst intern geregelt werden. Dazu muss jedes Unternehmen seinen eigenen Weg gestalten können", sagte er. „Eine gesetzliche Regelung wäre äußerst problematisch."
Nach den Worten des Präsidenten der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) dürfen Mitarbeiter mögliche Missstände nicht gleich an die Öffentlichkeit tragen. „Das würde den Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme innerhalb eines Betriebes eindeutig widersprechen." Die Klärung solcher Vorgänge innerhalb des Unternehmens müsse „in jedem Fall Priorität haben", so Hundt. (dpa)
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