Berlin. Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers ist für Arbeitnehmer künftig lohnsteuerfrei. Diese neue Regelung gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Bereits im Frühjahr beschloss der Finanzausschuss des Bundestags eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz aufgenommen wurde.
Bisher war die Überlassung von Software nur dann steuerfrei, wenn sie auf einem betrieblichen Personalcomputer installiert war, den der Arbeitnehmer privat nutzt. Die zur privaten Nutzung überlassenen Systemprogramme (Betriebssystem, Virenscanner, Browser) und Anwendungsprogramme sollen künftig steuerfrei sein, wenn der Arbeitgeber sie auch in seinem Betrieb einsetzt – egal ob der Arbeitnehmer sie auf einem privaten oder einem betrieblichen Gerät nutzt. Dies gilt auch rückwirkend, soweit Steuerbescheide noch geändert werden können. (ag)