Änderung im Nachweisgesetz: Neue Regeln für Arbeitsverträge
Zum 1. August soll die Novelle des Nachweisgesetzes in Kraft treten. Damit kommen auf Unternehmen zusätzliche Pflichten bezüglich der Arbeitsverträge zu – nicht nur bei neuen Mitarbeitern.
Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Unternehmen, ihren neuen Mitarbeitenden einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen ihres Arbeitsvertrags zu übergeben. Dieser muss ausgedruckt auf Papier und unterschrieben sein, also der Schriftform genügen. Die Angaben müssen nicht im Arbeitsvertrag stehen, aber sie können als Nachweis dort aufgenommen werden. Vorausgesetzt, der Arbeitsvertrag ist ausgedruckt und unterschrieben.
Um die Arbeitsbedingungen-Richtlinie der EU (RL EU 2019/1152) umzusetzen, novelliert der deutsche Gesetzgeber unter anderem auch das Nachweisgesetz. Diese Novelle soll am 1. August in Kraft treten, Übergangsfristen sind nicht vorgesehen. „Das ist für viele Unternehmen viel zu knapp“, so Thomas Hey, stellvertretender Vorsitzender Kommission Arbeit und Soziales im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW). „Dazu fällt das Thema mitten in…