Stuttgart. Alle zwei Jahre aktualisiert der Zoll das Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem (ATLAS). Im Frühjahr ist es wieder soweit: Für das Ein- und Ausfuhrverfahren gibt es neue Software-Releases. Das IT-System gewährleistet in Deutschland die weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Ein Update ist für exportierende und importierende Unternehmen sowie Dienstleister in Zollangelegenheiten also Pflicht. In der Verladerschaft und in Speditionen müssen Außenwirtschaftsexperten die Neuerungen umsetzen. Diese resultieren aus rechtlichen Vorgaben, technischen Gründen oder aufgrund von Verbesserungsvorschlägen der Wirtschaftsbeteiligten.
Der Zoll hat seine Systeme intern bereits auf die neuen Versionen umgestellt. Das sind die Releases ATLAS 2.3 (Ausfuhr) und ATLAS 8.6 (Einfuhr). Dies hat aber zunächst keine Auswirkungen auf die Import- und Exportabwicklung sowie die ATLAS-Meldungen der Unternehmen. Sie können Nachrichten noch in den bisher aktuellen Releases versenden.
Diese Frist endet aber für das Ausfuhr-Release voraussichtlich am 24. April 2016, für das Einfuhr-Release voraussichtlich am 16. Mai 2016. Damit haben Exporteure und Importeure sowie deren Vertreter noch ein wenig Zeit, den Release-Wechsel nachzuvollziehen und für den Einsatz einer für das jeweilige ATLAS-Version zertifizierten Software sowie die Umstellung ihrer Teilnehmerstammdaten Sorge zu tragen.
Der Softwareanbieter AEB rät Außenwirtschaftsverantwortlichen, sich möglichst bald auf die Umstellung vorzubereiten und zu prüfen, inwieweit betriebswirtschaftliche Prozesse ihrer Unternehmen von den Änderungen betroffen sind:
Hier sind fünf Tipps eine reibungslose Umstellung:
1. Software prüfen: Sie sollten bei der Software, die Sie für die Teilnahme am ATLAS-System einsetzen, sicherstellen, dass diese durch die Zollverwaltung für das Release 2.3 beziehungsweise das Release 8.6 zertifiziert ist und diese vom Softwareanbieter freigegeben ist.
2. BIN-Antrag rechtzeitig einreichen: Um die Umstellung auf die neuen ATLAS-Releases zu beantragen, müssen Sie der Bundesfinanzdirektion (BFD) Südost rechtzeitig vor dem geplanten Umstellungstermin einen BIN (Beteiligten-Identifikations-Nummer)-Antrag, konkret das Formular 0872, übermitteln. Die BIN ersetzt die handschriftliche Unterschrift des ATLAS-Teilnehmers. Er muss sie bei jeder Übermittlung von elektronischen Nachrichten nach EDIFACT-Standard angeben. Wer bei Ausfuhren das Nachforschungsersuchen nutzen will, muss die Nachrichtengruppe EXQ zusätzlich im Antrag anführen. Wer im Verfahrensbereich Versand (NCTS) die Statusabfrage nutzen möchte, muss die Nachrichtengruppe TRQ zusätzlich im Antrag anführen.
3. Schnittstellen anpassen: Prüfen Sie, ob Schnittstellenanpassungen zum Beispiel zum ERP-System erforderlich sind.
4. Interne Arbeitsabläufe anpassen: Für eine reibungslose Umstellung auf die neuen Releases sollten sich Mitarbeiter rechtzeitig mit den Neuerungen vertraut machen. Bei Bedarf müssen Sie interne Arbeitsabläufe anpassen - zum Beispiel, wenn für die Zollabwicklung Daten notwendig sind, die das Unternehmen aktuell noch nicht pflegt.
5. Weiterbildung einplanen: Kontrollieren Sie, ob alle Verantwortlichen mit den Release-Dokumentationen der Teilnehmer-Software, der Verfahrensanweisung für ATLAS 2.3 und 8.6. und den diesbezüglichen neuen Nachrichten und Prozessen vertraut sind und stellen Sie dies gegebenenfalls durch Schulungen sicher. (ag)
Mehr zum Thema lesen Sie in der VerkehrsRundschau-Ausgabe 7/2016.