Bonn/Berlin. Ab 1. Januar 2014 ist die Abgasnorm Euro 6 für alle neu zugelassenen LKW und Busse bindend. Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 können daher grundsätzlich nur noch in diesem Jahr erstmalig zum Verkehr zugelassen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen zu dieser Regelung, wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in einem aktuellen Rundschreiben erläutert. Für viele Unternehmen stelle sich die Frage, wie sie Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5, die sie 2013 angeschafft haben, erst im Jahr 2014 zulassen können. Eine solche Verzögerung kann beispielsweise in Folge von Aufbauarbeiten bei einem erworbenen Fahrzeug eintreten.
Für die erstmalige Zulassung eines LKW mit Abgasnorm Euro 5 im kommenden Jahr benötigt der Käufer eine Ausnahmegenehmigung, die er vom Hersteller erhalten kann.
Laut DSLV gibt es zwei mögliche Wege, um Fahrzeuge mit Euro 5 noch 2014 in den Verkehr zu bringen:
- Der im Jahr 2013 angeschaffte Euro 5-LKW erhält eine Tageszulassung vor dem 31. Dezember 2013. Auf Grund dieser Betriebserlaubnis wird das Fahrzeug im kommenden Jahr nicht erstmalig zugelassen.
- Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) stellt den Fahrzeugherstellern auf Antrag eine „Ausnahmegenehmigung über auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge“ aus. Dabei handelt es sich um ein Kontingent, mit dem zeitlich befristet eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen auch noch nach Ablauf der Typengenehmigung zugelassen werden kann.
Der DSLV empfiehlt den Unternehmen, sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen und diesen zu veranlassen, ihm eine der Ausnahmen zu überlassen. (diwi)