Hamburg. Ab dem 1. November 2015 müssen alle schweren Nutzfahrzeuge in der Europäischen Union (EU) mit Notbremsassistent und Spurhaltewarnsystem ausgerüstet sein. Darauf wies vergangene Woche der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hin. Der Notbremsassistent nimmt bei drohender Kollision mit einem fahrenden Hindernis eine automatische Notbremsung vor, wenn der Fahrer auf akustische oder optische Warnungen nicht schnell genug reagiert hat. Das Spurhaltewarnsystem warnt den Fahrer akustisch bei zu geringem Abstand zum Rand der Fahrspur.
Der BGL gehörte eigenen Angaben zufolge 2008 – ebenso wie die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und die Kravag-Versicherung – zu den Initiatoren der EU-weiten und serienmäßigen Einbaupflicht von Fahrerassistenzsystemen, die vom damaligen EU-Industriekommissar Günter Verheugen auf den politischen Weg gebracht wurde. Ein seinerzeit angestoßener Feldversuch mit über 1.000 Bussen und Lkw ergab, dass Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen eine um ein Drittel niedrigere Unfallwahrscheinlichkeit haben als Fahrzeuge ohne Fahrerassistenzsysteme.
Das Transportlogistikgewerbe verspreche sich von der Pflicht zum Einbau von Notbrems- und Spurhaltesystemen in neu zugelassenen Lkw einen weiteren Quantensprung in punkto Verkehrssicherheit, sagte der Präsident des BGL, Adalbert Wandt, auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Verbands in Hamburg. Bei der Ausweitung und Verbesserung der Fahrerassistenzsysteme richtet sich dessen Fokus nun auf den elektronischen Abbiegeassistenten. „Er ist überfällig und trotz aller Euphorie über teilautonomes Fahren auf Autobahnen unangefochten auf Platz eins der Dringlichkeitsliste“, so BGL-Präsident Adalbert Wandt. (ag)