Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. August, den „Evaluierungsbericht zur Treibhausgasminderungs-Quote“ (THG-Quote) beschlossen, der nun dem Bundestag zugeleitet wird. Man sehe im Regierungsbericht die „dringende Notwendigkeit zur Erarbeitung einer nationalen Strategie für erneuerbare Kraftstoffe“, erklärte der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) in einer ersten Reaktion.
„Klimaschutz im Verkehr kann nur erreicht werden, wenn die Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe weiter ausgebaut und die Potenziale der in der THG-Quotenregelung benannten Erfüllungsoptionen – wie beispielsweise nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte und andere alternative Kraftstoffe – tatsächlich ausgeschöpft werden“, sagte Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe. Hierzu bedürfe es eines „verlässlichen langfristigen Rahmens, der nicht nur die Klimaschutzziele im Verkehrssektor benennt, sondern auch realistische Annahmen und konkrete Vorschläge enthält, wie dieser Sektor nachhaltig und für Wirtschaft und Bürger bezahlbar defossilisiert werden kann“, so der Verband.
„Frau Lemke sollte endlich die in ihrem Ministerium seit Jahren bestehende Blockadehaltung aufgeben und ideologische Scheuklappen in Bezug auf nachhaltige klimafreundliche Kraftstoffe ablegen“, kritisierte Gerig das Bundesumweltministerium (BMUV) unter der Leitung von Steffi Lemke (Grüne).
BMUV liefert Bericht nicht fristgerecht
Weiter kritisiert der BDBe, dass die sich aus § 37c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ergebende gesetzliche Berichtspflicht nicht rechtzeitig – bis Ende März des Jahres – erfüllt wurde. „Damit setzt sich die Praxis von Bundesumweltministerin Steffi Lemke fort, vom Gesetzgeber vorgegebene Aufgaben im Regelungsbereich erneuerbarer Kraftstoffe nicht fristgerecht zu entsprechen“, so Gerig. Dies verzögert notwendige inhaltliche Debatten etwa über die bis Mai 2025 zu erfolgende nationale Umsetzung der neuen europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III).
Gerig erinnerte daran, dass das Bundesumweltministerium auch bereits die vor dem Jahreswechsel 2023/2024 vorzunehmende Feststellung der Strommengennutzung im Verkehr und die daraus folgende Anhebung der THG-Quote von 9,25 auf 9,35 Prozent für 2024 erst kürzlich mit mehrmonatiger Verspätung auf den Weg gebracht hatte. „Die anstehende erneute Anhebung der THG-Quote, die sich aus der Stromnutzung für Elektrofahrzeuge ergibt, sollte das BMUV diesmal wie gesetzlich vorgeschrieben rechtzeitig vor dem Jahresbeginn 2025 auf den Weg bringen“, forderte Gerig. Dadurch werde sich die THG-Quote ab dem kommenden Jahr auf mindestens 10,7 Prozent erhöhen.