Seit dem 21. August muss eigentlich jeder neu zugelassene Lkw mit einem Smart Tachograph der zweiten Generation ausgerüstet sein – die Einführung der neuen Fahrtenschreiber läuft bislang allerdings alles andere als reibungslos. Nun hat die EU-Kommission auf die offenbar schleppende Auslieferung der neuen Geräte reagiert und eine Übergangsfrist eingeräumt. Dies teilte der internationale Transportverband IRU am 23. Oktober in einer Pressemitteilung mit. Demnach habe die Kommission eine Übergangsfrist bis zum Jahresende vorgeschlagen, um Lkw und Reisebusse, die seit dem 21. August 2023 zugelassen sind, mit dem Smart Tacho 2 ausrüsten zu können, sowohl für den nationalen als auch für den internationalen Verkehr. Die Mitgliedstaaten könnten Betreibern demnach bis zum 18. August 2025 Zeit geben, schwere Nutzfahrzeuge, die zwischen dem 21. August 2023 und dem 31. Dezember 2023 zugelassen wurden, mit Smart-Tacho-2-Geräten nachzurüsten. Dieses Datum entspricht der Nachrüstfrist für Fahrzeuge, die nicht mit der neuen Generation ausgestattet sind und im internationalen Transportverkehr eingesetzt werden.
„Wir freuen uns, dass die Kommission uns und den EU-Mitgliedstaaten zugehört hat“, sagt Raluca Marian, IRU Director of EU Advocacy. Derzeit seien einfach nicht genügend Smart Tacho 2 Geräte verfügbar. „Ohne diese Schonfrist wären Zehntausende neue Lkw und Reisebusse in der gesamten EU festgefahren“, so Marian.
In der Zwischenzeit hatten vereinzelt Mitgliedsländer der Euopäischen Union versucht, mit nationalen Regelungen auf die Verzögerungen bei der Auslieferung der neuen Fahrtenschreiber zu reagieren. „Wir freuen uns, dass die Kommission Führungsstärke gezeigt hat, indem sie einen koordinierten und harmonisierten Ansatz vorschlägt“, so Marian.
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