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FAQ: Smart Tacho 2

17.08.2023 11:07 Uhr
Äußerlich wird sich der Smart Tacho 2, hier von VDO, kaum vom Vorgänger unterscheiden – kann aber einiges mehr
Äußerlich wird sich der Smart Tacho 2, hier von VDO, kaum vom Vorgänger unterscheiden – kann aber einiges mehr
© Foto: AllebaziB/stock.adobe.com, Continental

Ab dem 21. August 2023 muss in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen ein Smart Tacho der zweiten Version verbaut sein. Wir liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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In Kürze

Von Nachrüstpflicht über neue Funktionen bis hin zum noch nicht fertigen Authentifizierungssystem OSNMA - die Einführung des Smart Tacho 2 wirft viele Fragen auf. Wir haben pünktlich zur Einführung der neuen Tachogeneration zum 21. August 2023 die wichtigsten Antworten zusammengestellt.


Warum gibt es den Smart Tacho 2?

Im Zuge des EU-Mobilitätspakets I wurden auch die Weichen für die künftige Nutzung des intelligenten Fahrtenschreibers im grenzüberschreitenden Verkehr gestellt. Von der Einführung des Smart Tacho 2 verspricht sich die EU eine Verbesserung bei der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und Arbeitszeit-Regelungen, des Entsenderechts sowie der Marktzugangs-Regelungen.

Wer braucht den Smart Tacho 2?

Ab 21. August müssen alle neuen gewerblich genutzten Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2…

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