Nach der Entscheidung des EuGH gegen den Lkw-Hersteller Scania bereitet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mit dem Rechtsdienstleister Truck ReClaim eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell vor. Durch die kürzliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen den Lkw-Hersteller Scania (Az.: C-251/22 P) sei der Weg für eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell wieder eröffnet, erklärte der BGL.
Rechtlich vertreten wird der Rechtsdienstleister Truck ReClaim von den Anwaltskanzleien Hausfeld und der Anwaltskanzlei Kapellmann. Im Rahmen dieser neuen Allianz schließen sich auch der Bundesverband Möbelspedition (AMÖ), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) dem BGL an, um die Durchsetzung von Ansprüchen ihrer Mitgliedsunternehmen zu unterstützen.
Unternehmen, die bisher noch nicht in Sachen Lkw-Kartell tätig geworden sind, können sich ab sofort auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com registrieren. Dabei können Ansprüche für ab 1997 bis einschließlich 2016 erworbene Lkw (Kauf, Mietkauf und Leasing) angemeldet werden. Die Teilnahme an dieser Kartell-Klage sei für Speditions- und Transportunternehmen „kostenlos und ohne jedes Prozessrisiko“, betont der BGL. Lediglich im Erfolgsfall wird für die Unternehmen eine Erfolgsbeteiligung fällig. Mitglieder der Verbände erhalten dabei Sonderkonditionen. So beträgt die Erfolgsbeteiligung für sie nur 28 Prozent anstatt regulär 33 Prozent.
Eine Anmeldung bei Truck ReClaim ist laut BGL bis Ende April 2024 möglich. Die erforderlichen Daten zu den Lkw müssen nach der Registrierung bis Ende August 2024 geliefert werden.