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Geplantes Gesetz erleichtert Kontrollen von Führerscheinen durch Arbeitgeber

06.12.2024 18:29 Uhr | Lesezeit: 2 min
Führerschein Fahrzeugklassen
Wenn Mitarbeiter im Auftrag des Unternehmens mit einem Fahrzeug des Fuhrparks fahren, muss regelmäßig kontrolliert werden, ob ein Führerschein vorliegt oder entzogen wurde (Symbolbild)
© Foto: studio v-zwoelf/stock.adobe.com

Den Bundestag hat ein Gesetzentwurf des Bundesrates erreicht. Es soll den Kontroll- und Dokumentationsaufwand verringern und so von Bürokratie entlasten.

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Der Bundestag hat durch die Bundesregierung einen Gesetzentwurf des Bundesrates zugeleitet bekommen, der Arbeitgebern die Kontrolle von Führerscheinen ihrer Mitarbeiter erleichtern soll, wenn diese ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend vom Unternehmen überlassen bekommen. Darauf weisen die Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags hin.

Konkret wäre laut Entwurf künftig ausreichend, wenn Arbeitgeber sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen. Damit hätten sie ihrer Kontrollpflicht Genüge getan.

Aus Sicht des Bundesrates würde die neue Regel eine erhebliche Reduzierung von Kontroll- und Dokumentationsaufwänden für den Arbeitgeber bringen. Damit sei insgesamt eine Entlastung von Bürokratie verbunden.

Bisher: Unklare Gesetzeslage beim Thema Häufigkeit der Kontrolle

Aktuell ist es so, dass Arbeitgeber sich davon überzeugen müssen, dass die Beschäftigten, die Firmenfahrzeuge führen, die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen und sie ihnen nicht entzogen wurde. Sonst könnten sich die Unternehmen als Halter des Fahrzeugs strafbar machen. Festgelegt ist das in Paragraf 21 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Welche konkreten Anforderungen an den Halter zu stellen sind, damit er seiner Pflicht zum Nachweis des Vorliegens einer gültigen Fahrerlaubnis des Arbeitnehmers nachkommt, stehe nicht im StVG, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs. Und es gebe zu der Frage, in welchen zeitlichen Abständen sich Arbeitgeber den Führerschein vorlegen lassen müssen, bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung.

Um dieser Unsicherheit zu begegnen, werde in der Fachliteratur empfohlen, in regelmäßigen Abständen Führerscheinkontrollen durchzuführen und so strafrechtliche Haftungsrisiken zu minimieren. In der Folge habe sich die Praxis durchgesetzt, dass Unternehmen die Führerscheine ihrer Mitarbeiter halbjährlich kontrollieren.

Mit dem Gesetzentwurf könnte die bestehenden Regelung aus Sicht der Länder „verhältnismäßig, angemessen und geeignet“ klargestellt werden, ohne das Regelungsziel des StVG-Paragrafen im Grundsatz einzuschränken.

Dem Entwurf beigefügt ist eine Stellungnahme der Bundesregierung. Darin heißt es: „Die Bundesregierung unterstützt das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Anliegen, die Kontroll- und Dokumentationspflichten für den Arbeitgeber zu reduzieren und damit insgesamt zur Entlastung von Bürokratie beizutragen.“

Wie es weitergeht

Der eingebrachte Gesetzentwurf kann jetzt im Bundestag seinen parlamentarischen Weg gehen. Dafür muss er in erster Lesung im Plenum behandelt, in den Ausschüssen beraten und dann gegebenenfalls mit Änderungswünschen in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden – oder eben nicht. Würde er verbschiedet, ginge es noch einmal in den Bundesrat.

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