Brüssel. Das Plenum des Europaparlaments hat mit großer Mehrheit den zuvor mit den EU-Mitgliedsländern ausgehandelten Kompromiss zum Aufbau eines Tankstellennetzes für alternative Kraftstoffe in Europa angenommen. Die noch ausstehende förmliche Zustimmung des EU-Ministerrats gilt als sicher, so dass die Richtlinie im Herbst 2014 in Kraft treten kann. „Das ist eine richtige Entscheidung, die den Verkehr fit für die Zukunft macht“, schrieb EU-Verkehrskommissar Siim Kallas kurz nach der Abstimmung auf der Kommunikationsplattform Twitter. Folgendes ist beschlossen: Jeder EU-Mitgliedsstaat erstellt einen nationalen Plan, um die Ziele der EU-Richtlinie zu erfüllen. Fahrer von Elektroautos und Fahrzeugen, die mit komprimiertem Erdgas (CNG) angetrieben werden, sollen Ende 2020 in Städten ohne Probleme Tankstellen finden können. LKW, die mit Flüssigerdgas (LNG) und/oder CNG fahren, sollen Ende 2025 auf dem Kernnetz des Transeuropäischen Verkehrsnetzwerkes (TEN-V) genügend Tankstellen zur Verfügung haben. LNG-betriebene Seefahrtsschiffe sollen zwischen den TEN-V-Seehäfen zur gleichen Zeit problemlos verkehren können wie Binnenschiffe zwischen den TEN-V-Binnenhäfen Ende 2030.
Einheitlicher Stecker für Elektro-Autos
Wenn Mitgliedsstaaten Wasserstoff-Ladestellen in ihre nationale Pläne aufnehmen wollen, soll bis 2025 ein ausreichend dichtes Netz vorhanden sein. Für E-Fahrzeuge wird ein europäischer Einheitsstecker vorgeschrieben. „Die EU einigte sich auf den deutschen Typ-2-Stecker, der von der Firma Mennekes aus dem Sauerland entwickelt wurde, als europäischen Standard“, freut sich der Europapolitiker Peter Liese (CDU), in dessen Wahlkreis Mennekes seinen Stammsitz hat. „Gerade für alternative Antriebe wie Elektrizität und Flüssigerdgas wären durchaus anspruchsvollere Ziele erforderlich, um die Ölabhängigkeit im Verkehrssektor zu verringern“, kritisierte hingegen der Europaabgeordnete Ismail Ertug (SPD) den Kompromiss. Er bedauert, dass ambitioniertere Vorgaben aus dem Vorschlag der EU-Kommission nicht beibehalten wurden. Zum Beispiel Vorschriften für eine bestimmte Anzahl von Elektro-Ladestationen pro Land. In Deutschland hätten demnach 150.000 öffentliche Tankpunkte für E-Fahrzeuge bis 2020 entstehen sollen. „Es bleibt zu hoffen, dass die Richtlinie dennoch Investitionssicherheit für die Fahrzeugbranche bieten wird, um stärker auf alternative Antriebe zu setzen“, so Ertug. (kw)