Brüssel. Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und ihre Anhänger sollen künftig in der EU aus Sicherheitsgründen Gegenstand von Unterwegskontrollen sein. Bislang gilt das ausschließlich für LKW ab 3,5 Tonnen. Außerdem sollen leichte Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, die in den ersten vier Jahren nach ihrer Zulassung mehr als160.000 Kilometergefahren sind, anschließend jährlich zur Inspektion. Bislang sind in der EU und Deutschland in solchen Fällen verpflichtende Fahrzeugkontrollen lediglich alle zwei Jahre nötig.
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas stellte diese Pläne am Freitag im Rahmen eines ganzen Verordnungs-Pakets „Straßenverkehrssicherheit“ in Brüssel vor. Sollten die Vorschläge Gesetz werden, würden sie überall in der EU gleich gelten. Sie müssen noch vom EU-Parlament und den EU-Mitgliedsländern im EU-Rat angenommen werden.
Neue Vorschläge zur Unterwegskontrolle für LKW
Die Vorschläge sehen auch grundsätzlich neue Vorschläge zur Unterwegskontrolle von LKW vor, welche dann auch für leichte Nutzfahrzeugen gültig wären. So soll sich die Auswahl der Fahrzeuge nach dem Risikoprofil der Unternehmen richten: Solche mit hohem Risikopotenzial sollen öfters kontrolliert werden als solche mit niedrigem. Das soll die Betriebe entlasten, die ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß instand halten. Das ausschlaggebende Risikoprofil soll anhand der Ergebnisse vorangegangener Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfungen und Unterwegskontrollen erstellt werden. Anzahl und Schwere der festgestellten Mängel sollen mit einem Zeitfaktor verrechnet werden, durch den zeitnah durchgeführten Kontrollen größere Bedeutungen zukommt.
Der Kommissions-Vorschlag sieht auch vor, dass die Zahl der jährlichen Unterwegskontrollen in einem EU-Mitgliedsstaat an die Zahl der in ihm registrierten Nutzfahrzeuge gekoppelt sein soll.
Außerdem wird eine Reihenfolge im Ablauf der Unterwegskontrollen vorgeschlagen: Zunächst soll der allgemeine Fahrzeugzugstand und die dazu nötigen Papiere kontrolliert werden. Je nach Ergebnis kann dann eine intensivere Unterwegskontrolle folgen, die entweder von einer mobilen Kontrollgruppe oder einer Prüfeinrichtung in „unmittelbarer Nähe“ vorgenommen wird, wie es im Kommissionstext heißt. Die Ladungssicherung soll ebenfalls bei den Unterwegskontrollen geprüft werden. (kw)