Brüssel. Von dem neuen Verfahren zur Überprüfung von Emissionsgrenzwerten sind auch leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen betroffen. Ab Januar sollen Schadstoff-Emissionen in der EU nicht nur im Labor sondern auch im „praktischen Fahrbetrieb“ (RDE) getestet werden. Darauf haben sich die EU-Mitgliedsstaaten bereits im Mai verständigt. Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die ab Januar 2016 zugelassen werden dürfen dann auch im Normalbetrieb höchstens 80 Milligramm Stickoxide pro Kilometer ausstoßen.
Derzeit erfolgt die Messung anhand eines Laborzyklus (Neuer europäischer Fahrzyklus, NEFZ). Die dabei gemessenen Werte liegen in der Regel deutlich unterhalb der Emissionen im normalen Betrieb der Fahrzeuge. Deshalb hatten die Mitgliedsstaaten bereits 2013 grundsätzlich beschlossen, neue Testverfahren einzuführen, um die bisherige Laborprüfung zu ersetzen.
Das neue Testverfahren soll auch für die Überprüfung der CO2-Emissionen eingesetzt werden, für die es allerdings keine Höchstgrenzen für jedes Fahrzeug gibt. Die EU schreibt beim CO2 Ziele für die Emissionsminderung vor, die nur im Flottendurchschnitt jedes Herstellers gelten. Leichte Nutzfahrzeuge dürfen ab 2021 im Durchschnitt höchstens 147 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. (tw)
CO2-Grenzwerte: Auch leichte Nutzfahrzeuge müssen Prüfung durchlaufen
Ab Januar sollen Schadstoff-Emissionen in der EU nicht nur im Labor sondern auch im Fahrbetrieb getestet werden.