Der Bundesrat hat am Freitag, 20. Mai, die Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit der der nationale Rechtsrahmen zum autonomen Fahren vervollständigt wird, verabschiedet. Kern der Rechtsverordnung ist laut Bundesverkehrsministerium (BMDV) die Regelung des Verfahrens über die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion zum Straßenverkehr. Um den Regelbetrieb dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr in festgelegten Betriebsbereichen zu ermöglichen, sollen keine singulären technischen Ausnahmegenehmigungen des jeweiligen Bundeslands erforderlich sein.
Die Verordnung regelt im Wesentlichen die Prüfung und das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen, die Voraussetzungen und das nähere Verfahren zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs zum Verkehr eines Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion auf öffentlichen Straßen, Regelungen zur Zulassung des Kraftfahrzeugs sowie den Pflichten der Beteiligten, neue Erprobungsregelungen und Ordnungswidrigkeiten. In einem Anhang werden detailliert die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit, die Ausrüstung für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen geregelt.
Wissing sieht Deutschland in einer Vorreiterrolle
„Das autonome Fahren wird unsere Mobilität nachhaltig verändern und bietet enormes Potenzial, beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) nach der Zustimmung des Bundesrates. Deutschland nehme mit dieser Entscheidung eine internationale Führungsposition ein.
„Mit der heutigen Annahme der Rechtsverordnung erreichen wir einen Meilenstein in der Automobil- und Mobilitätsbranche«, begrüßte Joachim Damasky, Geschäftsführer des Verbands der Automobilindustrie (VDA) die Entscheidung. Marcus Bollig, VDA-Geschäftsführer für den Bereich Produkt und Wertschöpfung, fügte hinzu: „Autonomes Fahren wird sich in den nächsten Jahren äußerst dynamisch entwickeln und ist eines der großen Zukunftshemen. Wichtig ist jetzt, das Gesetz und die Verordnung schnellstmöglich umzusetzen. Entscheidend ist dabei, die Infrastruktur entsprechend mitzudenken und auszugestalten. Dafür müssen die Länder die Genehmigungen für die öffentlichen Bereiche vorantreiben, die autonome Fahrzeuge befahren dürfen“.
Der VDA sieht Handlungsbedarf bei der Infrastruktur
Die Verordnung benötigt aus Sicht der Automobilindustrie noch Ergänzungen und Präzisierungen in einzelnen Punkten. Unter anderem muss das Regelwerk mit der technologischen Entwicklung einhergehen und sollte daher regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Vor allem brauchen die Anwender autonomer Fahrfunktionen eine verlässliche digitale Infrastruktur in Deutschland. Hier brauche es „massive Investitionen, um die noch immer großen Lücken zu schließen“.
Die Verordnung wird nach dem Beschluss des Bundesrates nun erneut dem Kabinett vorgelegt. Im Anschluss soll sie schnellstmöglich im Bundesgesetzblatt verkündet werden und damit in Kraft treten. (tb)