Bremen. Das Land Bremen kommt den Schwerlasttransporteuren mit einer Lockerung des Nachtfahrverbots entgegen. Künftig dürfen Schwerlasttransporte, deren Anzahl in dem Bundesland in den letzten Jahren stark gestiegen ist, auch in der Nacht von Sonntag auf Montag zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr durchgeführt werden. Ausgenommen sind Tage, an denen die Ferienreiseverordnung gilt (1. Juli bis 31. August) sowie die ersten Wochenenden in den Schulferien. Das hat die Verkehrsdeputation des Bremer Senats am Donnerstag einstimmig beschlossen. Bislang durften solche Fahrzeuge nur an vier Nächten von Montagabend bis Freitagmorgen verkehren.
Die Freigabe erfolgt vor dem Hintergrund des Wettbewerbs mit andere Bundesländern. „Im Vergleich zu den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg sind bei einer strikten Handhabung des Wochenendfahrverbots Wettbewerbsnachteile des Hafens und Logistikstandortes Bremen zu befürchten“, heißt es zur Begründung in der Beschlussvorlage.
Die Handelskammer Bremen hat die Entscheidung zugunsten des Transportgewerbes begrüßt. „Dies ist aus Sicht der Handelskammer eine große Erleichterung für die Großraum- und Schwertransporte über Bremen und Bremerhaven und stärkt den Häfen- und Logistikstandort“, heißt es in einer Mitteilung der Handelskammer. Allein von 2005 bis 2011 war die Anzahl übergroßer Fahrzeuge im Land Bremen von 2186 auf 4649 Transporte gestiegen. Allerdings, so wird kritisiert, seien die Genehmigungszeiten von mehr als zwei Wochen in den Behörden nach wie vor zu lang. (diwi)