DIHK-Präsident Peter Adrian sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Jedes Grad zählt. In meiner Lagerhalle muss ich entweder 17 oder 19 Grad garantieren, je nachdem in welchem Ausmaß dort gelegentlich auch Menschen arbeiten. Das geht vielleicht auch mit etwas weniger.“ Man könnte auch in Büros die Heizung leicht herunterdrehen. „Dann muss man sich gegebenenfalls ein bisschen wärmer anziehen.“
Eine Frage des Gesundheitsschutzes
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte, das Ressort prüfe in Abstimmung mit dem federführenden Wirtschaftsministerium Lösungsansätze, wie bei Eintreten eines Gasnotstands Zwänge zur Einsparung von Heizenergie mit den Anforderungen an den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Einklang gebracht werden könnten. Ein Gasnotstand hätte erhebliche Auswirkungen auf die Sicherstellung von Produktionsprozessen und Auswirkungen auf die Beheizung von Arbeitsstätten.
DIHK: Arbeitsstättenverordnung neu bewerten
Adrian sprach sich dafür aus, eine Vielzahl von Regelungen neu zu bewerten. „Dazu gehören auch Vorschriften, Werkstätten, Büros und selbst Lagerhallen auf bestimmte Temperaturen zu heizen. Die Werte schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor, auch wenn die Menschen, die dort arbeiten, mit weniger auskommen wollen.“
Vorgeschriebene Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen
Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen sind in einer Technischen Regel für Arbeitsstätten geregelt. Demnach liegen die Mindestwerte der Lufttemperatur je nach Schwere der Arbeit zwischen 12 und 20 Grad.
Die 12 Grad gelten für schwere körperliche Arbeiten. Für weniger schwere Arbeiten gelten Werte von 17 bis 20 Grad. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Temperatur von mindestens 21 Grad herrschen. (mwi/dpa)