Frankfurt/Main. An den Laderampen droht neuer Ärger beim Palettentausch. Wie der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) am Montag mitteilte, wolle man geänderte Qualitätskriterien beim Palettentausch nicht mittragen. Der Verband stellt sich damit gegen das Ansinnen des Handels, die Qualitätskriterien für den Palettentausch zu lockern.
Vor knapp drei Jahren hatten sich Industrie-, Handels-, Speditions- und Transportlogistikverbände unter Federführung von GS1 Germany auf einheitliche Qualitätskriterien für den Tausch von Europaletten geeinigt. An die Stelle der zuvor groben Unterscheidung zwischen „tauschfähigen“ und „nicht tauschfähigen“ Paletten wurde eine „5-Klassen-Qualität“ erarbeitet. Neben „Neupaletten“ und „nicht mehr gebrauchsfähigen Paletten“ wurden detaillierte Kriterien für Qualitätsklassen A, B und C entwickelt.
Im entsprechenden Arbeitskreis habe der Handel nun darauf gedrängt, die Kriterien der „Qualitätsklasse C“ zu entschärfen, teilte der BGL mit. In der Praxis stellte sich heraus, dass an den Handelsrampen immer wieder Paletten, die von Handelsunternehmen als „Qualitätsklasse C“ bereitgestellt wurden, von Transportlogistikunternehmen mit dem Hinweis auf mangelhafte Qualität abgelehnt werden mussten. Dies führte u.a. zu steigenden Palettenreparaturkosten im Handel.
Die Entscheidung des BGL-Präsidiums, geänderten Anwendungsempfehlung für die Transportlogistikbranche nicht mitzutragen, beruhe laut stellvertretendem Hauptgeschäftsführer Adolf Zobel auf den sich daraus ergebenden Unsicherheiten beim Palettentausch und den entstehenden Kosten. Die von den Vertretern des Handels erzwungenen Änderungen führten zu einer Verschlechterung der Qualität von so genannten „gebrauchsfähigen Paletten“, wodurch die Rampenproblematik bei der Bewertung der Palettenqualität zulasten der Fahrer wieder verschärft würde.
„Die Widerstände des Handels, einen bereits ausgehandelten Kompromiss für einen fairen Palettentausch mitzutragen, werden den praktizierten Zug-um-Zug-Tausch zum Auslaufmodell werden lassen“, kritisiert der BGL in der Mitteilung. (diwi)