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Personal: DSLV zu staatlichen Hilfen in der Corona-Krise

13.03.2020 13:19 Uhr
Agentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit erstattet ab Anfang April Sozialversichungsbeiträge vollständig
© Foto: Arne Dedert/dpa

Der Verband fasst das vom Bundeskabinett verabschiedete Arbeit-von-morgen-Gesetz und die Erleichterungen bei der Kurzarbeit zusammen.

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Berlin. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik hat in einem Rundschreiben über das vom Bundeskabinett am 10. März beschlossene Arbeit-von-morgen-Gesetz informiert. Im Hinblick auf die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus soll das "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" es Unternehmen befristet ermöglichen, bereits dann Kurzarbeit anmelden zu können, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten (bisher 30 Prozent) vom Arbeitsausfall betroffen sind, sofern aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben.

Neuregelungen zunächst bis Ende 2020

Die Bundesagentur für Arbeit soll künftig zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten zahlen müssen, vollständig erstatten. Auch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Aufbau negativer Arbeitszeitsalden soll vor Zahlung des Kurzarbeitergelds verzichtet werden können. Der Bezug von Kurzarbeitergeld soll ferner auch im Bereich der Leiharbeit ermöglicht werden. Die Neuregelungen sollen bereits in der ersten Aprilhälfte 2020 in Kraft treten und zunächst bis Ende 2020 gelten.

Zahlung von Weiterbildungsprämien bis Ende 2023

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Neuregelungen im Bereich der Qualifizierung von Beschäftigten. Auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes soll das Antrags- und Bewilligungsverfahren der beruflichen Weiterbildung vereinfacht und die Zuschüsse erhöht werden, wenn für einen größeren Teil der Beschäftigten in einem Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen benötigt werden. Geringqualifizierte sollen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter haben. Gleichzeitig sollen die Regelungen zur Zahlung von Weiterbildungsprämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen für Eintritte in berufsabschlussbezogene Weiterbildungen bis Ende 2023 verlängert werden.

In der kommenden VerkehrsRundschau-Ausgabe 12/2020, die am 20. März erscheint, finden Leser eine detaillierte Zusammenfassung aller von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen, um Firmen in der Corona-Krise zu helfen.

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