Dortmund. Bereits Ende 2014 hat die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund eine Rechtsvorschrift für die Prüfung „Zusatzqualifikation Geprüfte(r) Fahrzeugkranführer(in) (IHK)“ ins Leben gerufen, die Anfang 2015 in Kraft trat. Damit ist die Möglichkeit, einen Kran zu führen, nicht an eine Ausbildung gekoppelt. Die Zusatzqualifikation soll dafür sorgen, dass Kranfahrer alle nötigen Kenntnisse erwerben. Durch eine Prüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfungsteilnehmer entsprechende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen als Fahrzeugkranführer besitzt, die für das sichere und fachgerechte Bedienen notwendig sind. Inhalte der Prüfung sind unter Inbetriebnahme, Auf-, Um- und Abrüsten von Fahrzeugkranen sowie das sichere und umsichtige Führen der angeschlagenen Lasten. Zur Prüfung zugelassen sind u. a. Berufskraftfahrer in Unternehmen, die Autokranarbeiten und Schwertransporte oder ähnliche Tätigkeiten durchführen und die im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse CE sind.
Ende Juli traten die ersten beiden Kandidaten zur IHK-Prüfung an, um die Zusatzqualifikation zu erwerben. Mit dabei: Herbert Laumann von der Alborn Unternehmensgruppe in Dortmund – Geschäftsführerin Uta Alborn hat sich mit großem Einsatz für die Umsetzung der Zusatzqualifikation eingesetzt. Laumann musste einen 90-minütigen schriftlichen Teil in den Bereichen Fahrzeugkrantechnik und Rechtsvorschriften sowie Betrieb von Fahrzeugkranen absolvieren. Dann folgte eine praktische Prüfung von 120 Minuten, wo Laumann seine Fähigkeiten beim Führen des Fahrzeugkranes und Anschlagen und Einweisen einer Last beweisen musste. Am Ende absolvierte er die Prüfung mit einem sehr guten Ergebnis und einem Schnitt von 1,8 und darf sich als einer der ersten „diplomierter“ Kranführer nennen.
Künftig soll sich die Zusatzqualifikation etablieren, was auch die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e.V. sowie die Berufsgenossenschaft Verkehr begrüßen. Dazu Wolfgang Draaf, Hauptgeschäftsführer Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK): „Für die BSK ist die IHK-Schulung ein wirklicher Meilenstein für die Ausbildung unserer Kranführer. Vor allem hat das Gewerbe nun die Möglichkeit, auch junge Menschen zu motivieren, den Lehrberuf zum Beispiel des Berufskraftfahrers einzuschlagen und danach diese Zusatzqualifikation zu durchlaufen. Gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung sind die Kranunternehmen auf den Nachwuchs existentiell angewiesen. Aber auch die Bedienung der hochkomplexen Fahrzeugkrane und die Umsetzung der täglichen Herausforderungen macht eine solche Ausbildung unverzichtbar.“
Sabine Kudzielka, Vorsitzende der Geschäftsführung der BG Verkehr ergänzt: „Ich habe sehr gerne die Schirmherrschaft über den Pilotlehrgang ‚geprüfte Fahrzeugkranführerin IHK / geprüfter Fahrzeugkranführer IHK‘ übernommen, der eine große Bedeutung für die Prävention hat. Dies ist für unsere Mitgliedsbetriebe und unsere Versicherten wichtig, da diese Ausbildung dazu beiträgt, der Bedeutung des Krangewerbes und der Vielfältigkeit der Aufgabenstellungen gerecht zu werden.“ (gg)
Helmut Kaltenpoth