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Debatte um Höhe des Azubi-Mindestlohns

14.11.2018 14:34 Uhr
Mindestlohn
Auch Azubis sollen künftig eine Mindestausbildungsvergütung erhalten - wie hoch diese sein soll, darüber sind sich Bildungsministerin und Gewerkschaften aber noch uneins
© Foto: S. Engels/Fotolia

Eine Art Mindestlohn für Azubis ist bereits seit Monaten im Gespräch, nun hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek einen Vorschlag unterbreitet. Gewerkschaften halten die Höhe der so genannten Mindestausbildungsvergütung allerdings für viel zu niedrig.

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Berlin. Dass auch Azubis künftig von einem Mindestlohn profitieren sollen, steht im Koalitionsvertrag. Nun hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek anlässlich des Tags der Berufsausbildung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vergangene Woche einen ersten Vorschlag unterbreitet: Demnach sollen Azubis im ersten Lehrjahr mindestens 504 Euro monatlich verdienen. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr soll die Mindestausbildungsvergütung fünf, zehn beziehungsweise 15 Prozent höher liegen. Grundlage des Vorschlags aus dem Ministerium ist der aktuelle Satz des Schüler-BAföGs.

Kritik von Gewerkschaften

Der DGB hält die geplante Höhe der Mindestausbildungsvergütung für viel zu niedrig, die DGB-Vorsitzende Elke Hannack nennt Karliczeks Vorschlag gar eine Mogelpackung: „Da muss noch eine kräftige Schippe drauf, denn schon heute liegen nahezu sämtliche Vergütungen für Azubis weit oberhalb der 504 Euro“, so Hannack.

Ins gleiche Horn stößt die Jugendorganisation von Verdi: "Die Ministerin verkennt die Lebensrealität von zehntausenden Auszubildenden", sagt der Bundesjugendsekretär der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, Simon Habermaaß. „Das Schüler-BAföG ist nicht mehr als ein Taschengeld. Mit 504 Euro kann kein Auszubildender ein eigenständiges Leben bestreiten", sagt er.

Azubi-Mindestlohn soll bundes- und branchenweit gelten

Verdi und der DGB fordern eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen. Das würde für das erste Ausbildungsjahr einen Mindestlohn von derzeit 635 Euro bedeuten, der sich dann im zweiten Jahr auf 696 Euro, im dritten auf 768 Euro und im vierten Ausbildungsjahr auf 796 Euro steigert.

Der Azubi-Mindestlohn soll nach den Plänen der Bundesbildungsministerin bundes- und branchenweit gelten. Die entsprechende Novelle des Berufsbildungsgesetzes soll im Sommer 2019 verabschiedet und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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