Berlin. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sagen ab sofort und vorerst bis zum 24. April 2020 IHK-Unterrichtungen sowie Sach- und Fachkundeprüfungen ab. Betroffen sind auch Verkehrsprüfungen und Unterrichtungen sowie Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts. Für "systemrelevante" Betriebe sind einzelne Ausnahmen möglich, teilt der DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag mit. Die Entscheidung hierüber treffe die vor Ort zuständige IHK.
Nachholtermine noch offen
Auslöser für die Absage seien neben dem gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, die neuesten Beschlüsse von Bund und Ländern. Wann die Unterrichtungen und Prüfungen nachgeholt werden können, ist derzeit noch offen.