Die Staatsregierung investiert weiter in den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Freistaat. Am 11. Oktober ist die Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“ im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. November in Kraft.
Der erste Förderaufruf soll noch in diesem Jahr starten. Dieser umfasst die Beschaffung, Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind. Die Förderung beinhaltet auch den dafür erforderlichen Netzanschluss und die Montage der Ladestation. Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.