Frankfurt am Main. Was bedeutet die 3G-Regel am Arbeitsplatz für Lkw-Fahrer? Diese Frage versucht der BGL zusammen mit seinen Landesverbänden zu klären. BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt gibt einen kleinen Ausblick: „Nach der Arbeitsstättenverordnung gelten Fahrzeuge nicht als Arbeitsstätten. Für Lkw-Fahrpersonal, das während seiner Tätigkeit keinen Kontakt zu Dritten hat, ist demnach auch kein 3G-Nachweis erforderlich. Sobald jedoch Kontakt zu Dritten besteht (z.B. beim Be-/Entladen, Tanken), dürfte trotzdem ein 3G-Nachweis erforderlich sein.“ Es müsse damit gerechnet werden, dass an Be- und Entladestellen von sämtlichem Fahrpersonal ein 3G-Nachweis gefordert werden wird. Es sei außerdem davon auszugehen, dass das an den Be-/Entladestellen gültige Hausrecht eine solche Forderung abdeckt.
Mobile Testungen für Lkw-Fahrer
Der BGL untersucht derzeit in Abstimmung mit seinen Landesverbänden die Möglichkeit einer mobilen Testung mit Nachweis. Unabhängig davon kann das Lkw-Fahrpersonal auch im jeweiligen Betrieb in Gegenwart einer entsprechend unterwiesenen Person einen Selbsttest durchführen, dessen Ergebnis von der unterwiesenen Person bescheinigt wird. (ste)