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DB Schenker-Manager Thewes in Singapur verurteilt

16.09.2016 13:40 Uhr
DB Schenker-Manager Thewes in Singapur verurteilt
DB Schenker-Vorstandschef Jochen Thewes hat sich für den Vorfall in Singapur inzwischen öffentlich entschuldigt
© Foto: Picture Alliance/dpa/Rolf Vennenbernd

Der Vorstandsvorsitzende des Speditionsunternehmens hat Medienberichten zufolge in Singapur einen Taxifahrer angegriffen. Für seinen Fehltritt entschuldigt er sich.

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Berlin/Singapur. Weil er einen Taxifahrer verprügelt und dessen Auto beschädigt haben soll, verurteilte Medienberichten zufolge ein Gericht in Singapur den Vorstandsvorsitzenden von DB Schenker, Jochen Thewes, zu einer zweiwöchigen Haftstrafe.

Der Vorfall in Singapur hatte sich bereits im Herbst vergangenen Jahres zugetragen. Einem Bericht der Tageszeitung „The Strait Times“ zufolge hat der Taxifahrer sich geweigert, Thewes frühmorgens um vier Uhr mitzunehmen, weil dieser einen stark angetrunkenen Eindruck auf ihn gemacht habe. Daraufhin habe Thewes gegen die Tür des Taxis getreten. Als der Fahrer daraufhin ausstieg, um zu sehen, ob ein Schaden entstanden war, habe der DB Schenker-Chef ihn gestoßen und ihm eine Ohrfeige verpasst, schreibt „The Strait Times“.

Dem Medienbericht zufolge soll sich bereits vor dem Vorfall ein anderer Taxifahrer geweigert haben, den Manager zu fahren. Vor Gericht habe Thewes angegeben, sich nicht an das Geschehen erinnern zu können, was die Richterin als „wenig glaubwürdig“ bezeichnet habe. Sie verurteilte ihn neben der Haftstrafe zu einer Strafzahlung von umgerechnet etwa 650 Euro. Dem Bericht zufolge geht Thewes gegen das Urteil in Berufung.

DB Schenker und die Deutsche Bahn als Mutterkonzern kommentieren auf Anfrage den Vorfall und Spekulationen über mögliche berufliche Konsequenzen für Thewes nicht. 

Thewes bittet um Entschuldigung

Jochen Thewes nahm gegenüber der VerkehrsRundschau zu dem Vorfall wie folgt Stellung: „Ich entschuldige mich auf ganzer Linie für mein persönliches Fehlverhalten im Streit mit einem Taxifahrer in Singapur. Ich bedauere diesen Vorfall, der sich vor einem Jahr ereignete, zutiefst und ich habe die Schadensersatzforderungen des Beteiligten in vollem Umfang privat reguliert. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich  nicht detaillierter äußern kann, da das juristische Verfahren noch läuft.“ (tb/eh)

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KOMMENTARE


spedi 01

19.09.2016 - 11:49 Uhr

Merkwürdig: Er bedauert es und entschuldigt sich, geht aber gegen das Urteil in Revision. Sorry, so eine Sache kann man in seiner Position nicht bringen. Der Junge ist auf der Position verbrannt. Das man mal Streit bekommt und es zu einer Auseinandersetzung kommt, ist menschlich. Aber hier hat wohl jemand komplett zugetankt randaliert. Geht gar nicht.


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