Berlin. Der Bund hat wegen Versorgungsengpässen bei bestimmten Waren im Zuge der Corona-Krise die Länder gebeten, das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen zu lockern. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bestätigte am Freitag Berichte von „agrarheute“ sowie der „Saarbrücker Zeitung“ (Samstag). Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus Covid-19 würden verschiedene Waren in stärkerem Maße als gewöhnlich nachgefragt, hieß es. Aufgrund der dadurch entstehenden Lieferengpässe entstünden dem Handel Probleme, die Verfügbarkeit des vollen Warensortiments zu jeder Zeit zu garantieren. Hierzu seien effiziente Lieferketten erforderlich.
Um dieser „Ausnahmesituation“ wirksam begegnen zu können, habe das Bundesverkehrsministerium die Verkehrsministerien der Länder in einem Schreiben gebeten, zunächst bis einschließlich 5. April von einer Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots abzusehen – soweit und solange Versorgungsengpässe für Waren aufgrund der Folgen der Ausdehnung des Coronavirus bestehen.
Bayern und NRW lockern Lkw-Sonntagsfahrverbot
Die größten Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen sind der Bitte bereits nachgekommen. Um Versorgungsengpässen infolge der Coronavirus-Epidemie vorzubeugen, lockert Bayern das Sonntagsfahrverbot bis zum 30. Mai für Lkw ab 7,5 Tonnen und nur für bestimmte Transporte, erläuterte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag.
Hintergrund sei, dass wegen der zunehmenden Verbreitung des neuartigen Virus Sars-CoV-2 verstärkt haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel gekauft werden. Mit der Lockerung „wollen wir sicherstellen, dass die Geschäfte auch durch Warentransporte an Sonn- und Feiertagen bestmöglich beliefert werden können“, sagte Herrmann.
Nordrhein-Westfalen lockert das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen wegen der deutlich gestiegenen Nachfrage in den Supermärkten und Drogerien im Zuge der Coronakrise ebenfalls bis 30. Mai. Zur Belieferung des Einzelhandels mit haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln sei innerhalb des Bundeslandes vorerst keine Ausnahmegenehmigung für Lkw erforderlich, wie aus einem Erlass des NRW-Verkehrsministeriums hervorgeht. Diese Regelung, die das sogenannte Trockensortiment im Handel betrifft, gelte ab sofort.
Derzeit schon Ausnahmen für frische Lebensmittel
Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen nicht fahren. Das Verbot gilt nicht für den Transport frischer Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch und leicht verderblichem Obst und Gemüse.
Für die Überwachung der Straßenverkehrsordnung sind allein die Länder zuständig. Die Straßenverkehrsbehörden der Länder können laut Ministerium in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen vom Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilen. (dpa/ag)