Berlin. Der Zoll hat im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sowie mehr Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Beim Mindestlohn sei die Zahl von 1316 Fällen im Jahr 2015 auf 6220 im Jahr 2018 gestiegen, teilte das Bundesfinanzministerium am Montag in Berlin mit. In 2744 Fällen sei der Mindestlohn unterschritten worden. Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden demnach rund 111.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet. 2017 waren es noch rund 108.000 gewesen.
„In den allermeisten Fällen wirkt er”, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zum Mindestlohn. Das von ihm auf den Weg gebrachte und vom Kabinett bereits verabschiedete Gesetz gegen illegale Beschäftigung werde viele neue Fälle aufdecken. Es sehe zusätzliche Kontrollrechte und eine personelle Aufstockung der zuständigen Sondereinheit beim Zoll vor.
DGB fordert härtere Sanktionen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) pocht unterdessen auf härtere Strafen bei Verstößen gegen den Mindestlohn. „Arbeitgeber, die sich nicht an die Regeln halten, sollten künftig keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten”, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag). Das müsse auch für solche Fälle gelten, in denen nicht der eigentliche Auftragnehmer, sondern dessen Subunternehmer den Mindestlohn unterlaufe. (dpa)