Kassel. Das Neumöbellogistikgeschäft in Deutschland boomt. „In den letzten drei Jahren hatten wir ein Marktwachstum von jährlich zehn Prozent“, sagte Johannes Röhr, Vizepräsident der Amö (Bundesverband Möbelspedition und Logistik) und Geschäftsführer der Neumöbelspedition Anton Röhr.
Als Grund gab er gestern auf der Pressekonferenz der Amö zum einen an, dass die Zinsen derzeit niedrig sind und daher die Konsumneigung in Deutschland hoch ist. „Das führt dazu, dass auch mehr Möbel gekauft werden“, sagte Röhr. Sofern die allgemeine konjunkturelle Situation so bleibt, geht er davon aus, dass das Wachstum anhält.
Auslieferung mit deutschen Fahrern gefordert
Als weiteren Treiber sieht er den zunehmenden Anteil der im Ausland produzierten Möbel an. „Davon profitieren die Möbellogistiker in Deutschland“, so Röhr. So würden die hiesigen Dienstleister die Distribution für aus Übersee importierte Möbel übernehmen. Aber auch am Transport und der Lagerung von Möbel aus Osteuropa seien deutsche Unternehmen beteiligt. „Der Möbelhandel hat die Marktmacht und bestimmt die Auslieferung. Häufig besteht der Handel auf Belieferung mit deutschen Fahrer“, sagte Röhr. Das würde großen Neumöbelspeditionen, aber auch kleinere Regionalspediteure in die Karten spielen, die die regionale Auslieferung übernehmen könnten.
Kritik äußerte Amö-Verbandschef Gert Hebert an dem seit Jahresbeginn geltenden Mindestlohngesetz (MiLoG). „Das ist ein ausgesprochen mangelhaftes Gesetz“, kritisierte der Verbandspräsident. So sei unklar, wie die Bereitschaftszeiten zu entlohnen sei. Trotz mehrfacher Anschreiben an das Bundesozialministerium habe es keine Klarheit gegeben. Tenor der Antworten aus dem Hause von Ministerin Andrea Nahles sei gewesen, dass die Gerichte entscheiden sollen, wie das Gesetz auszulegen sei, so Dierk Hochgesang, Geschäftsführer der Amö.
Paradox: Amö hofft auf Klagen gegen die Unternehmen
„So paradox das klingen mag: Wir hoffen jetzt, dass ein Arbeitnehmer gegen einen Unternehmer klagt, damit wir endlich Klarheit bekommen“, sagte Hochgesang. Dass eine Unternehmer gegen eine vom Zoll verhängte Strafe wegen des Verstoßes gegen das MiLoG klagt, hält er für wenig wahrscheinlich. „Diesen Weg über mehrere Instanzen werden die wenigsten Unternehmen gehen wollen.“
Neben der Unsicherheit auch zur Auftraggeberhaftung kritisierten Hebert und Röhr den Mehraufwand, der mit dem MiLog verbunden sei. Zudem seien weitere Kostensteigerungen zu verkraften für Personal oder für die Anschaffung umweltfreundlicher Lkw mit Euro-6-Motoren. Hebert schätzte den Kostenanstieg in der Umzugsspedition auf 5 bis 7 Prozent, Röhr den für die Möbelspedition auf 4 bis 5 Prozent. In den Preisgesprächen mit ihren Kunden müssten die Kostensteigerungen zum Thema gemacht werden. cd