Der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz kritisiert den CDU-Beschluss für einen gesetzlichen Mindestlohns und warnt vor branchenspezifische Festlegungen
Berlin. Der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz hat den CDU-Beschluss für einen allgemein verbindlichen, gesetzlichen Mindestlohns kritisiert. Ein solcher Mindestlohn stehe dem Ziel der Vollbeschäftigung im Weg, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Zeitung „Die Welt" (Montag). Von Vollbeschäftigung spreche man bei einer Arbeitslosenquote von etwa vier Prozent. „Heute sind wir bei rund sieben Prozent, da haben wir noch einiges vor uns", sagte Franz.
Die einzige Chance auf Beschäftigung bestehe für schwer zu vermittelnde Langzeitarbeitslose oft in einem niedrigen Lohn. „Sie bekommen so niedrige Stundenlöhne, weil sie oft nicht so qualifiziert und deshalb nicht so produktiv sind. Deshalb ist es ein gutes System, dass man sie in den Arbeitsmarkt integriert und ihren Lohn mit Arbeitslosengeld II aufstockt."
Die Art von Lohnuntergrenze, die die CDU einführen möchte, hält Franz für besonders schädlich. Die CDU will eine allgemeine Lohnuntergrenze nach Branchen und Regionen differenzieren. „Ein branchenspezifischer, gesetzlicher Mindestlohn ist schlimmer als ein flächendeckender", sagte Franz. Bei branchenspezifischen Mindestlöhnen bestehe die Gefahr, dass eine ganz kleine Gewerkschaft mit einem Arbeitgeberverband, der nur eine geringe Anzahl von Unternehmen erfasse, eine Lohnuntergrenze für die gesamte Branche aushandele - und damit möglicherweise die Konkurrenz ausschalte, die niedrigere Löhne zahle.
„Ich halte nichts von einem Flickenteppich von Differenzierungen, dann sollte man das Ganze doch lieber den Tarifvertragsparteien überlassen", sagte Franz. „Wie will denn der Staat entscheiden, für welche Arbeitnehmer in welchen Branchen und welchen Regionen Differenzierungen vorgenommen werden sollen? Davon würde ich dringend abraten." (dpa)
Mark Krieger
Karl-Heinz Ripperger