Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag in letzter Instanz entschieden, dass die sogenannte Post-Mindestlohnverordnung nichtig ist. TNT Post hatte gemeinsam mit weiteren alternativen Briefdienstleistern und dem Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) gegen die Verordnung geklagt. Bei den privaten Brief- und Postdienstleister sorgt das Urteil für große Befriedigung. „Die große Unsicherheit ist weg“, so der BdKEP-Vorsitzende Rudolf Pfeiffer. Gleichzeitig forderte er die Bundesregierung dazu auf: „Das Bundesarbeitsministerium muss nun die alte Mindestlohnverordnung zurücknehmen“. Vor allem können alle die Unternehmen aufatmen, die bislang nicht den Mindestlohn gezahlt hatten. Grund: hätte das Bundesverwaltungsgericht anders geurteilt, hätten sie rückwirkend Sozialversicherungsabgaben nachzahlen müssen. „Für manche hätte dies sicher das Aus bedeutet“, bestätigt Xanto-Chef Christian Holland-Moritz. „Trotzdem völlige Erleichterung ist für die privaten Brief- und Postdienstleister nach wie vor nicht angebraucht“, sagt BdKEP-Mann Pfeiffer. Entscheidend sei, wie sich die Deutsche Post nun verhalte. Noch sei zum Beispiel fraglich, ob sie mit der Bundesgewerkschaft einen neuen Tarifvertrag abschließe – der alte laufe Ende April 2010 aus – und insbesondere in welcher Höhe. Auf eine entsprechende Anfrage der VerkehrsRundschau, wollte das Unternehmen indes keine Stellung nehmen. „Wir kommentieren das nicht“, so ein Sprecher des Unternehmens und verwies auf den Arbeitgeberverband Postdienste. Selbst AGV-Chef Wolfhard Bender äußert sich zurückhaltend: „Wir werden zunächst die Urteilsbegründung sorgfältig lesen“, sagt er. „Dann werden wir die weiteren Schritte prüfen“. Fakt sei aber, so Bender, dass der zwischen AGV und Verdi seinerzeit vereinbarte Tarifvertrag unverändert weiter laufe, so lange er nicht gekündigt werde. Und dies sei frühestens Ende April 2010 möglich. Die Mindestlohnverordnung hatte in den letzten Jahren für heftige Diskussionen gesorgt. Private Brief- und Postdienstleister wie TNT Post waren gegen die Verordnung vorgegangen, die einen Mindestlohn von 9,80 Euro (Westdeutschland) beziehungsweise von 9 Euro (Ostdeutschland) für Briefzusteller vorsah. Eine entsprechende Regelung war in 2008 Kraft getreten – seinerzeit ausgehandelt vom Arbeitgeberverband Postdienste (AGV) und der Gewerkschaft Verdi. Das Bundesarbeitsministerium hatte daraufhin den Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt. Dagegen hatten sich die Post-Konkurrenten gewehrt. Das Bundesverwaltungsgericht sagte nun, dass privaten Brief- und Postdienstleister vor der Entscheidung des Arbeitsministeriums keine Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt hätten. Deshalb sei die Mindestlohnverordnung nichtig. (eh)
Pfeiffer: „Die große Unsicherheit ist weg“
Die sogenannte Post-Mindestlohnverordnung ist nichtig – großes Aufatmen bei privaten Briefdiensten