Wenn nichts mehr geht

Werden im Rahmen einer Verkehrskontrolle Ladungssicherungsmängel festgestellt, so wird im Regelfall ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Weitaus gravierender kann sich jedoch ein Verbot der Weiterfahrt auswirken.
Werden im Rahmen einer Verkehrskontrolle Ladungssicherungsmängel festgestellt, so wird im Regelfall ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Weitaus gravierender kann sich jedoch ein Verbot der Weiterfahrt auswirken.