München. Derzeit feilt noch der Arbeitskreis um den Bremerhavener Professor Thomas Wieske und dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) am Feinschliff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Logistikgeschäfte. Wie in der heute erschienenden Ausgabe des Wochenmagazins VerkehrsRundsschau zu lesen ist, haben sich die Macher der Logistik-AGB im Wesentlichen auf das bereits geltende AGB-Recht gestützt. So ändert sich offenbar nichts an den Rechten und Pflichten bei Betriebsübergang, der Aufrechnung oder der Zurückbehaltung. Auch das Pfandrecht- oder Zurückbehaltungsrecht des Spediteurs soll – so die VerkehrsRundschauf – nicht über das geltende gesetzliche Recht hinausgehen. Im Entwurf der Logistik-AGB ist dagegen eine Haftungshöchstgrenze von 20.000 Euro pro Schadensfall und maximal 500.000 Euro pro Jahr vorgeschlagen. In der VerkehrsRundschau (VR 10) findet sich erstmals ein kompletter Abdruck der Logistik-AGB in einer aktuellen Entwurfsfassung. (http://www.verkehrsrundschau.de)
Vorab-Veröffentlichung der Logistik-AGBs
Die neuen Logistik-AGB sollen am 30. März erstmals der Öffentlichkeit präsentiert werden. Aus einem heute vorab veröffentlichten Entwurf lässt sich bereits die Richtung der Endfassung ablesen