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Vertragsstrafen in AGB: Besser mit Vorsicht

08.08.2023 11:03 Uhr
Zwei Personen gehen gemeinsam die Details eines Vertrages durch.
Spediteure sollten die Frachtverträge ihres Vertragspartners genau checken
© Foto: Andrey Popov/iStock/Getty Images Plus

Sehen AGB eigens formulierte Vertragsstrafen vor, sollte der Spediteur prüfen, ob diese rechtswirksam sind und eventuell widersprechen. Sonst kann dies unangenehme Folgen haben.

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In Kürze
Sind Vertragsstrafen in AGB rechtswirksam? Wann sind eigene Klauseln zu empfehlen? Fragen, die sich viele ­Spediteure stellen. Klar ist: Ergänzen widersprüchliche Klauseln die ADSp 2017, kann dies dazu führen, dass der gesamte Vertrag nichtig wird - inklusive der enthaltenen Haftungsbegrenzungen.

Häufig sehen sich Spediteure und Frachtführer beim Vertragsschluss mit vom Vertragspartner selbst formulierten Klauseln konfrontiert. So heißt es beispielsweise in einem Vertrag: "Bei verspäteter Anlieferung sind wir berechtigt, Kosten, die uns bzw. dem Kunden entstehen, Ihnen in Rechnung zu stellen und eine pauschale Verspätungsgebühr in Höhe von 450 Euro geltend zu machen." In diesem Fall übersteigt die angeordnete Vertragsstrafe sogar den vereinbarten Transportpreis.

Vor derartigen Klauseln ist Vorsicht geboten. Lassen sich Spediteure vorbehaltlos auf solche Verträge ein, kann die…

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