Vertragsstrafen in AGB: Besser mit Vorsicht
Sehen AGB eigens formulierte Vertragsstrafen vor, sollte der Spediteur prüfen, ob diese rechtswirksam sind und eventuell widersprechen. Sonst kann dies unangenehme Folgen haben.
Häufig sehen sich Spediteure und Frachtführer beim Vertragsschluss mit vom Vertragspartner selbst formulierten Klauseln konfrontiert. So heißt es beispielsweise in einem Vertrag: "Bei verspäteter Anlieferung sind wir berechtigt, Kosten, die uns bzw. dem Kunden entstehen, Ihnen in Rechnung zu stellen und eine pauschale Verspätungsgebühr in Höhe von 450 Euro geltend zu machen." In diesem Fall übersteigt die angeordnete Vertragsstrafe sogar den vereinbarten Transportpreis.
Vor derartigen Klauseln ist Vorsicht geboten. Lassen sich Spediteure vorbehaltlos auf solche Verträge ein, kann die…