Bei den Beratungen über den Etat für 2024 im Bundestags-Haushaltsausschuss waren auch die Ausgaben im Ressort des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) Thema. So klopft der Ausschuss der Autobahn GmbH wegen deutlich steigender Verwaltungsausgaben auf die Finger.
Von den 2,3 Milliarden Euro, die im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung vorgesehen sind, werden zunächst 500 Millionen Euro gesperrt. Das geht aus den am Freitag durchgesickerten Beschlüssen der sogenannten Bereinigungssitzung hervor.
Danach soll die Regierung bis zum 1. April 2024 einen Bericht vorlegen, der begründet, weshalb die Verwaltungsausgaben knapp 760 Millionen Euro über der Finanzplanung liegen und auch auf dieser Höhe bleiben sollen. Der Bundesrechnungshof hatte diesen Aufwuchs in einem internen Bericht für den Haushaltsausschuss moniert.
Mehr Förderung für Schienengüterverkehr
In der Bereinigungssitzung wurden nach Angaben der Grünen-Berichterstatterin für den Etat des BMDV, Paula Piechotta, außerdem die Mittel für bestimmte Förderprogramme im Schienengüterverkehr erhöht. Das gut nachgefragte Förderbudget für Investitionen in nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastruktur (Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz / SGFF) haben die Haushälter für 2024 um fünf Millionen Euro auf 73,5 Millionen Euro aufgestockt, die Verpflichtungsermächtigungen (VE) um elf Millionen Euro auf 35 Millionen Euro.
Mit den VE bekommt das BMDV die Möglichkeit, auch für kommende Haushaltsjahre Zahlungsverpflichtungen einzugehen. Angesichts der meist mehrjährigen Projekte ist dies ein wichtiges Element.
Für die Förderung von privaten Anlagen des Kombinierten Verkehrs hat man ebenfalls die VE aufgestockt, und zwar um zehn Millionen Euro auf nun 101,6 Millionen Euro. Das könnte es dem BMDV erleichtern, in diesem Jahr noch weitere Anträge zu bewilligen.
Auf dem „Terminaltag“ der Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr (SGKV) hatte der zuständige BMDV-Referatsleiter darauf hingewiesen, dass es derzeit nicht an Barmitteln für das laufende Haushaltsjahr mangele, wohl aber an VE (die VR-Schwesterpublikation SUT berichtet hier auf ihren Webseiten darüber). „Alle Subventionen, die wir im Bereich Schienenverkehr ausbringen, müssen sich daran messen lassen, ob sie effektiv Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern.“
Geplantes Budget für den Einzelwagenverkehr
Bestätigt wurde die Entscheidung, ab 2024 jährlich 300 Millionen Euro für die Stützung des Einzelwagenverkehrs bereitzustellen. Derzeit läuft allerdings noch ein Streit, wie die Förderung ausgestaltet werden soll.
Die Wettbewerbsbahnen befürchten, dass damit lediglich das aus ihrer Sicht nicht zukunftsfähige Geschäftsmodell von DB Cargo subventioniert werden soll, statt dem Einzelwagenverkehr eine echte Zukunftsperspektive zu eröffnen.
Entscheidung über KsNI-Förderprogramm noch offen
An den Beschlüssen zum BMDV-Etat soll nach Aussage aller drei haushaltspolitischen Sprecher der Ampel-Fraktionen nicht mehr gerüttelt werden. Offen sind wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) noch die Beschlüsse zu den Einzelplänen 32 (Bundesschulden) und 60 (allgemeine Finanzverwaltung).
In den Einzelplan 60 fällt auch der KTF, aus dem ebenfalls Ausgaben für den Verkehr finanziert werden sollten, darunter das Förderprogramm für klimaschonende Nutzfahrzeuge (KsNI). Am 16. November hatte Verkehrsstaatssekretärin Daniela Kluckert mitgeteilt, dass wegen der KTF-Sperre dieses Jahr doch kein KsNI-Förderaufruf mehr veröffentlicht wird.
Wie geht es weiter?
Auf Wunsch der Unionsfraktion findet zu diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 21. November noch eine Expertenanhörung statt. Bei dieser steht unter anderem die Frage im Raum, ob und gegebenenfalls wie sich das Urteil auf andere Sondervermögen auswirken kann.
Am 23. November sollen dann in einer weiteren Bereinigungssitzung die Einzelpläne 32 und 60 behandelt werden. Ziel der Ampel-Haushaltspolitiker ist es, am 1. Dezember den Gesamtetat vom Bundestags-Plenum beschließen zu lassen, damit er pünktlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.
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